Das Brasilianische Nachlassverfahren

Der Ablauf des inventário judicial - Schritt für Schritt

Wenn ein Angehöriger verstirbt und Vermögen in Brasilien vorhanden ist, müssen die Erben den Nachlass dort ordnungsgemäß abwickeln. Je nach den Umständen kann dies entweder außergerichtlich oder im Rahmen eines gerichtlichen Nachlassverfahrens (inventário judicial) erfolgen.

Ein gerichtliches Nachlassverfahren ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich die Erben nicht einigen können, minderjährige oder geschäftsunfähige Erben beteiligt sind oder andere gesetzliche Voraussetzungen für ein außergerichtliches Verfahren nicht vorliegen.

Für viele deutsche Erben ist das brasilianische Nachlassverfahren zunächst ungewohnt. Anders als in Deutschland gibt es keinen Erbschein, der die Erbenstellung nachweist und den Nachlass unmittelbar freigibt. Stattdessen wird der gesamte Nachlass in einem gerichtlichen Verfahren erfasst, bewertet und schließlich auf die Erben verteilt.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie ein gerichtlichesNachlassverfahren in Brasilien typischerweise abläuft.

Schritt 1: Prüfung des Erbfalls

Bevor ein Antrag gestellt wird, muss zunächst geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

Hierbei werden unter anderem folgende Fragen geprüft:

  • Ist ein gerichtliches Inventar überhaupt erforderlich?

  • Welches Gericht ist zuständig?

  • Wer ist gesetzlicher oder testamentarischer Erbe?

  • Existiert ein Testament?

  • Welches eheliche Güterrecht galt?

  • Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass?

  • Gibt es bekannte Schulden?

Gerade bei deutsch-brasilianischen Erbfällen müssen zusätzlich Fragen des internationalen Privatrechts geklärt werden. Befinden sich Vermögenswerte sowohl in Deutschland als auch in Brasilien, sind häufig beide Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Eine gute Strategie spart hier viel Zeit, Geld und Nerven.

Beispiel:
Anton ist deutscher Staatsbürger. Seine Rente verbrachte er in Rio de Janeiro, wo er auch verstarb. Er hinterlässt mehrere Bankkonten in Brasilien und eine Eigentumswohnung in Stuttgart.

In diesem Fall ist der Nachlass sowohl in Deutschland als auch in Brasilien abzuwickeln. Das deutsche Gericht muss allerdings brasilianisches Erbrecht anwenden. Das deutsche Gericht tut sich damit schwer und verlangt ein Rechtsgutachten zum brasilianischen Erbrecht, außerdem Urkunden brasilianischer Beteiligter, die nur schwer zu erlangen sind.

Schritt 2: Zusammenstellung der Unterlagen

Anschließend werden sämtliche Unterlagen beschafft, die für das Verfahren erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Sterbeurkunde,

  • Personalausweise oder Reisepässe der Erben,

  • Heirats- und Geburtsurkunden,

  • Testament (falls vorhanden),

  • Vollmachten,

  • Grundbuchunterlagen,

  • Kontoauszüge,

  • Fahrzeugunterlagen,

  • Gesellschaftsverträge,

  • sonstige Nachweise über Vermögenswerte.

Gerade bei Auslandsbezug müssen deutsche Urkunden regelmäßig apostilliert und von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden. Teilweise müssen deutsche Urkunden auch erst in Brasilien registriert werden, bevor sie im Rechtsverkehr verwendet werden können.

Fehlende oder nicht korrekt eingereichte Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen.

Schritt 3: Einreichung des Inventarantrags

Sobald alle wesentlichen Informationen vorliegen, reicht der beauftragte brasilianische Rechtsanwalt den Inventarantrag beim zuständigen Gericht ein.

Im Antrag werden unter anderem

  • der Erblasser,

  • sämtliche Erben,

  • das eheliche Güterrecht,

  • bekannte Vermögenswerte,

  • bekannte Verbindlichkeiten

dargestellt.

Mit Eingang des Antrags beginnt das gerichtliche Verfahren offiziell.

Schritt 4: Bestellung des Nachlassverwalters (inventariante)

Das Gericht bestellt anschließend einen Nachlassverwalter (inventariante). Er ist nicht mit einem Nachlassverwalter nach deutschem Recht (§§ 1981 ff. BGB) zu verwechseln.

Er übernimmt während des gesamten Verfahrens die Verwaltung des Nachlasses und fungiert als Ansprechpartner des Gerichts.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Verwaltung des Nachlasses,

  • Vorlage weiterer Unterlagen,

  • Kommunikation mit Gericht und Behörden,

  • Information der übrigen Erben,

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses.

In vielen Fällen wird der überlebende Ehegatte oder einer der Erben zum Nachlassverwalter bestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieser allein über den Nachlass verfügen darf. Er handelt vielmehr im Interesse sämtlicher Erben.

Schritt 5: Erstellung der ersten Erklärungen

Nach seiner Bestellung muss der Nachlassverwalter dem Gericht umfangreiche Angaben zum Nachlass machen.

Dabei werden insbesondere erklärt:

  • sämtliche bekannten Vermögenswerte,

  • bestehende Verbindlichkeiten,

  • bekannte Schenkungen,

  • vorhandene Bankkonten,

  • Immobilien,

  • Unternehmensbeteiligungen,

  • Fahrzeuge,

  • Wertpapiere.

Das Gericht erhält dadurch erstmals einen vollständigen Überblick über den Nachlass.

Sollten später weitere Vermögenswerte bekannt werden, können diese grundsätzlich nachgemeldet werden.

Schritt 6: Bewertung des Nachlasses

Im nächsten Schritt wird festgestellt, welchen Wert die einzelnen Vermögensgegenstände besitzen.

Je nach Vermögensgegenstand erfolgt die Bewertung unterschiedlich.

Bei Immobilien werden häufig

  • Steuerwerte,

  • Marktwerte,

  • Gutachten oder

  • amtliche Bewertungsgrundlagen

herangezogen.

Gerade über Immobilienwerte entsteht nicht selten Streit zwischen den Erben.

Je größer der Nachlass, desto aufwendiger gestaltet sich regelmäßig die Bewertung.

Schritt 7: Beteiligung der übrigen Erben

Alle Erben erhalten Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äußern.

Sie können beispielsweise

  • Angaben des Inventarianten bestätigen,

  • Ergänzungen verlangen,

  • Einwendungen gegen Bewertungen erheben,

  • die Erbquote bestreiten,

  • Testamente angreifen oder

  • Ausgleichsansprüche geltend machen.

Sind sich sämtliche Beteiligten einig, kann das Verfahren vergleichsweise zügig fortgesetzt werden.

Kommt es dagegen zu Streitigkeiten, kann sich das Inventarverfahren erheblich verlängern.

Schritt 8: Zahlung der brasilianischen Erbschaftsteuer (ITCMD)

Vor der endgültigen Verteilung des Nachlasses muss regelmäßig die brasilianische Erbschaftsteuer (ITCMD) berechnet und entrichtet werden.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesstaat und dem Wert des Erwerbs.

Ohne den Nachweis der Steuerzahlung kann das Verfahren in vielen Bundesstaaten nicht abgeschlossen werden.

Bei deutsch-brasilianischen Erbfällen sollten immer auch mögliche steuerliche Verpflichtungen in Deutschland geprüft werden. Zwischen Deutschland und Brasilien besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, weshalb eine sorgfältige Planung besonders wichtig ist.

Schritt 9: Erstellung des Teilungsplans

Sobald sämtliche Vermögenswerte feststehen und steuerliche Fragen geklärt sind, wird der Teilungsplan erstellt.

Hier wird festgelegt,

  • welcher Erbe welche Vermögensgegenstände erhält,

  • ob Ausgleichszahlungen erforderlich sind,

  • ob Immobilien verkauft werden,

  • ob Vermögenswerte gemeinsam gehalten werden sollen.

Sind alle Beteiligten einverstanden, kann das Verfahren häufig zeitnah abgeschlossen werden.

Schritt 10: Gerichtliche Entscheidung

Nach Prüfung sämtlicher Unterlagen erlässt das Gericht die abschließende Entscheidung.

Je nach Fall erhalten die Erben insbesondere ein Formal de Partilha oder eine Carta de Adjudicação.

Diese Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für die Übertragung der Nachlassgegenstände.

Sie ersetzen jedoch nicht automatisch sämtliche Registereintragungen, diese sind meist selbst zu bewirken.

Schritt 11: Umschreibung der Vermögenswerte

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens müssen die einzelnen Vermögenswerte auf die jeweiligen Erben übertragen werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Umschreibung von Immobilien im Grundbuch,

  • Freigabe von Bankkonten,

  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen,

  • Umschreibung von Fahrzeugen,

  • Anpassung weiterer Register.

Erst nach Abschluss dieser Schritte können die Erben frei über die geerbten Vermögenswerte verfügen.

Wie lange dauert ein gerichtliches Inventarverfahren?

Die Frage aller Fragen! Leider lässt sie sich kaum pauschal beantworten. Bearbeitungszeiten unter einem Jahr sind aber eher die Ausnahme.

Die Dauer hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Umfang des Nachlasses,

  • Anzahl der Erben,

  • Streit zwischen den Beteiligten,

  • Immobilienbewertungen,

  • steuerliche Fragen,

  • Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts.

Ein einfaches gerichtliches Inventarverfahren kann teilweise innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden.

Komplexe oder streitige Verfahren dauern dagegen häufig mehrere Jahre.

Gerade internationale Nachlässe benötigen regelmäßig zusätzliche Zeit, da Unterlagen aus verschiedenen Ländern beschafft und unterschiedliche Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen.

Unter Umständen ist im Anschluss an das brasilianische Nachlassverfahren auch ein deutsches Erbscheinsverfahren erforderlich, das ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Stellen Sie sich auf ein langes Verfahren ein.

Unsere Unterstützung in deutsch-brasilianischen Erbfällen

Internationale Erbfälle stellen besondere Anforderungen. Häufig leben einzelne Erben in Deutschland, während sich der Nachlass ganz oder teilweise in Brasilien befindet. Hinzu kommen komplexe Fragen des internationalen Erbrechts, steuerliche Besonderheiten sowie die Abstimmung mit Behörden und Gerichten in beiden Ländern.

Wir begleiten Mandanten während des gesamten Verfahrens – von der ersten rechtlichen Prüfung über die Koordination mit unseren brasilianischen Partneranwälten bis hin zur endgültigen Übertragung der Nachlassgegenstände. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Beratung, eine transparente Kommunikation und eine möglichst zügige Durchführung des Verfahrens.

Zurück
Zurück

Anerkennung brasilianischer Scheidungen in Deutschland

Weiter
Weiter

Deutsch-brasilianische Scheidung