Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet deutsch-brasilianisches Erbrecht?

Darunter versteht man alle Erbfälle mit Bezug zu Deutschland und Brasilien. Betroffen sind z. B. deutsche Erben mit Nachlass in Brasilien oder brasilianische Erben mit Vermögen in Deutschland. Es gelten oft beide Rechtsordnungen, was ohne spezialisierte Beratung zu Problemen führen kann.

Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Brasilien-Bezug?

Das hängt meist vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt sowie des letzten Wohnsitzes des Erblassers ab. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. In Brasilien greifen dagegen nationale Vorschriften. Oft kommt es dadurch zur sog. Nachlassspaltung, also der Anwendung unterschiedlicher Rechtssysteme auf ein und denselben Erbfall.

Ist mein deutsches Testament in Brasilien wirksam?

Ein in Deutschland errichtetes Testament kann in Brasilien grundsätzlich anerkannt werden, wenn es die formellen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist, dass es nach deutschem Recht wirksam ist und die brasilianischen Behörden es inhaltlich akzeptieren. Nach dem Todesfall ist für ein Nachlassverfahren in Brasilien notwendig:

  • eine beglaubigte und mit Apostille versehene Ausfertigung des Testaments,

  • eine beeidigte Übersetzung ins Portugiesische,

  • sowie teilweise eine gerichtliche Anerkennung (Homologação).

Wichtig: Auch wenn ein Testament wirksam ist, kann es in Brasilien zu einer erheblich abweichender Auslegung des Inhaltes kommen, etwa aufgrund der Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten oder des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft (União Estável). Wer Vermögen in beiden Ländern hat, sollte daher dringend ein, ggfs. mehrere international abgestimmte Testamente errichten, die sowohl in Deutschland als auch in Brasilien gültig und rechtssicher durchsetzbar sind.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in Brasilien?

In Brasilien richtet sich die gesetzliche Erbfolge nach dem Código Civil (brasilianisches Zivilgesetzbuch). Grundsätzlich gilt:

  1. Nachkommen (Kinder, Enkel) erben zuerst und zu gleichen Teilen.

  2. Ehegatte oder Partner einer União Estável erbt mit – sein Anteil hängt vom vereinbarten Güterstand ab.

  3. Gibt es keine Nachkommen, erben die Eltern oder andere Vorfahren zusammen mit dem überlebenden Ehegatten.

  4. Sind keine nahen Angehörigen vorhanden, treten Geschwister, Tanten/Onkel, Cousins in die Erbfolge ein.

  5. Fehlen sämtliche Verwandte, fällt der Nachlass an den Staat.

Haben enterbte Angehörige auch in Brasilien einen Pflichtteilsanspruch?

Ja. Nach brasilianischem Erbrecht steht nahen Angehörigen ein zwingender Pflichtteil (legítima) zu. Dieser beträgt mindestens 50 % des gesamten Nachlasses und ist durch Testament nicht entziehbar.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • Kinder (auch adoptierte und uneheliche),

  • der Ehegatte oder Partner einer União Estável,

  • in bestimmten Fällen auch die Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind.

Wenn ein Erblasser in Brasilien versucht, seine Kinder oder den Ehepartner im Testament auszuschließen, ist dies unwirksam, sie erhalten ihren Pflichtteil. Nur über die verbleibenden 50 % kann der Erblasser frei verfügen.

Wichtig: Das brasilianische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich im Detail deutlich vom deutschen. In internationalen Erbfällen kommt es daher oft zu komplexen Überschneidungen.

Wie läuft eine Nachlassabwicklung in Brasilien ab?

In Brasilien ist für jede Erbschaft ein Inventário vorgeschrieben. Nur dadurch können Immobilien oder Konten auf die Erben übertragen werden.

Hierbei gibt zwei Wege:

  • Gerichtlich, wenn Streit besteht oder minderjährige Erben beteiligt sind.

  • Notariell, wenn alle volljährig und einig sind – schneller und günstiger.

Ablauf: Vorlage von Urkunden, Erstellung des Nachlassverzeichnisses, Bewertung, Zahlung der Erbschaftssteuer ITCMD und abschließende Verteilung. Beachten Sie, dass in aller Regel auch Nachlasswerte im Ausland der deutschen Erbschaftssteuer unterfallen.

Wann sollte ein auf beide Rechtssysteme spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Ein spezialisierter Anwalt ist immer dann wichtig, wenn ein Erbfall Bezug zu Deutschland und Brasilien hat – sei es durch Immobilien, Konten, Wohnsitz oder Erben in beiden Ländern. Auch bei Testamenten, Pflichtteilsrechten oder einer Nachlassabwicklung (Inventário) ist fachübergreifende Beratung unverzichtbar. So vermeiden Sie Doppelverfahren, unnötige Kosten und langwierige Streitigkeiten.