Deutsch-brasilianische Scheidung
Zuständigkeit, Ablauf und Scheidungsfolgen
Eine Ehe zwischen Deutschland und Brasilien ist rechtlich oft komplexer als eine rein nationale Scheidung. Häufig leben die Ehegatten in verschiedenen Ländern, die Kinder halten sich in Brasilien oder Deutschland auf, Vermögen befindet sich in beiden Staaten und es stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird.
Gerade bei deutsch-brasilianischen Scheidungen sollte daher früh geprüft werden, wo die Scheidung eingereicht wird und welche Folgen dies für Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und die Anerkennung der Entscheidung hat.
Scheidung in Deutschland oder Brasilien?
Ob eine Scheidung in Deutschland oder Brasilien eingereicht werden kann, hängt vor allem vom gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit und den konkreten familiären Verhältnissen ab.
Lebt ein Ehegatte noch in Deutschland, kann häufig ein deutsches Familiengericht zuständig sein. Leben beide Ehegatten inzwischen in Brasilien oder hält sich die Familie dort dauerhaft auf, kommt regelmäßig auch ein brasilianisches Verfahren in Betracht.
Wichtig ist: Die Wahl des Gerichts kann erhebliche praktische Folgen haben. Sie beeinflusst nicht nur Sprache, Kosten und Verfahrensdauer, sondern oft auch die Behandlung von Unterhalt, Vermögen und Kindern.
Welches Recht gilt für die Scheidung?
Bei einer Scheidung vor deutschen Gerichten richtet sich das anwendbare Scheidungsrecht seit 2012 nach der Rom-III-Verordnung. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rechtswahl; fehlt eine wirksame Rechtswahl, kommt es insbesondere auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten an.
In Brasilien wird die Scheidung nach brasilianischem Recht durchgeführt. Das brasilianische Recht kennt seit der Verfassungsänderung von 2010 eine erleichterte Scheidung, ohne dass zuvor eine längere Trennungszeit nachgewiesen werden muss.
Für deutsch-brasilianische Ehepaare bedeutet das: Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein deutsches oder brasilianisches Verfahren taktisch sinnvoller ist.
Einvernehmliche und streitige Scheidung in Brasilien
In Brasilien kann eine Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgen.
Eine einvernehmliche Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar außergerichtlich über ein Cartório (Notariat/Standesamt) durchgeführt werden. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn beide Ehegatten einverstanden sind und keine minderjährigen Kinder betroffen sind.
Sind minderjährige Kinder vorhanden oder besteht Streit über Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Vermögensaufteilung, ist regelmäßig ein gerichtliches Verfahren erforderlich.
Besteht eine Zuständigkeit brasilianischer Behörden und kommt eine einvernehmliche Scheidung in Betracht, kann diese meist wesentlich einfacher als in Deutschland und teilweise vollständig digital abgewickelt werden.
Scheidungsfolgen: Was muss geregelt werden?
Bei einer deutsch-brasilianischen Scheidung geht es meist nicht nur um die Auflösung der Ehe. Häufig müssen mehrere Folgesachen geklärt werden:
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Sorgerecht
Umgangsrecht
Aufenthalt der Kinder
Vermögensaufteilung
Immobilien in Deutschland oder Brasilien
Anerkennung der Scheidung im jeweils anderen Land
Gerade diese Scheidungsfolgen sind oft der eigentliche Kern des Verfahrens. Eine genaue Prüfung und Abstimmung der Rechtsordnungen ist hier unerlässlich, um ungewünschte Effekte zu verhindern.
Kindesunterhalt bei Deutschland-Brasilien-Fällen
Lebt ein Kind in Brasilien und ein Elternteil in Deutschland - oder andersherum -, stellt sich die Frage, wo Unterhalt geltend gemacht und wie dieser berechnet wird.
Nach brasilianischem Recht gibt es keine starre Unterhaltstabelle wie die Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich ist vielmehr eine Abwägung zwischen dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern. In internationalen Fällen spielen dabei Einkommen in Euro, Lebenshaltungskosten in Brasilien, Schulgebühren, Krankenversicherung und Währungsschwankungen eine erhebliche Rolle.
Für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 wichtig. Es erleichtert die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen Vertragsstaaten.
Sorgerecht und Umgang
Besonders sensibel sind Fälle, in denen ein Elternteil mit den Kindern nach Brasilien zieht oder bereits dort lebt.
Dann muss geprüft werden:
Wer hat das Sorgerecht?
Durfte der Umzug nach Brasilien erfolgen?
Wie wird der Umgang mit dem in Deutschland lebenden Elternteil geregelt?
Kann ein deutsches Gericht noch entscheiden?
Muss ein brasilianisches Gericht angerufen werden?
Bei widerrechtlicher Verbringung oder Zurückhaltung eines Kindes kann zudem das Haager Kindesentführungsübereinkommen relevant werden.
Vermögensaufteilung und Güterrecht
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Scheidung isoliert zu betrachten. Gerade bei deutsch-brasilianischen Ehen ist das Güterrecht oft entscheidend.
In Brasilien ist ohne abweichende Vereinbarung häufig der Güterstand der comunhão parcial de bens maßgeblich. Vereinfacht gesagt werden dabei grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte geteilt, während voreheliches Vermögen grundsätzlich getrennt bleibt.
In Deutschland kann dagegen besonders der Zugewinnausgleich relevant sein. Bei Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensbeteiligungen in beiden Ländern muss daher sorgfältig geprüft werden, welches Recht auf welche Vermögensposition Anwendung findet.
Anerkennung der Scheidung im anderen Land
Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung wirkt nicht automatisch ohne Weiteres in Brasilien. Umgekehrt muss auch eine brasilianische Scheidung in Deutschland unter Umständen anerkannt werden.
Wer nach der Scheidung wieder heiraten möchte, Register berichtigen lassen muss oder unerwünschte erbrechtliche Folgen vermeiden will, sollte die Anerkennung frühzeitig mitdenken.
Warum frühzeitige Beratung wichtig ist
Bei deutsch-brasilianischen Scheidungen entscheidet häufig die erste strategische Weichenstellung über den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens.
Vor Einleitung eines Verfahrens sollte insbesondere geklärt werden:
Soll die Scheidung in Deutschland oder Brasilien eingereicht werden?
Welches Recht ist anwendbar?
Wo leben die Kinder?
In welchem Land befindet sich das Vermögen?
Gibt es Immobilien?
Gibt es bereits gerichtliche Entscheidungen?
Muss die Scheidung später im anderen Land anerkannt werden?
Wer diese Fragen zu spät prüft, riskiert doppelte Verfahren, Verzögerungen und unnötige Kosten.
Unsere Beratung in deutsch-brasilianischen Scheidungssachen
Wir beraten Mandanten bei Scheidungen mit Bezug zu Deutschland und Brasilien umfassend auf Deutsch, Portugiesisch, Englisch und Spanisch.
Die Berbeitung erfolgt grundsätzlich immer durch einen in Deutschland und einen Brasilien zugelassenen Spezialisten, um eine bestmögliche Vertretung zu garantieren. Dabei werden jederzeit alle rechtlichen Aspekte beider Länder miteinander abgewogen, um eine koordinierte und bestenfalls konfliktarme Trennung zu ermöglichen.