Anerkennung brasilianischer Scheidungen in Deutschland
Eine in Brasilien ausgesprochene Scheidung wird von deutschen Behörden nicht automatisch anerkannt. Vielmehr ist ein Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG erforderlich.
Der Beitrag erläutert die wichtigsten Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens und zeigt, wann eine Anerkennung erforderlich ist und wie das Verfahren abläuft.
Den Fall der Anerkennung deutscher Scheidungen in Brasilien behandeln wir hier.
Wann muss eine brasilianische Scheidung anerkannt werden?
Grundsätzlich bedürfen ausländische Entscheidungen über den Bestand einer Ehe einer Anerkennung durch die deutsche Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG).
Erst mit dieser Anerkennung steht verbindlich fest, dass die Ehe auch nach deutschem Recht als aufgelöst gilt. Ohne eine Anerkennungsentscheidung kann es vorkommen, dass deutsche Behörden weiterhin vom Fortbestand der Ehe ausgehen.
Praktische Bedeutung hat dies insbesondere, wenn
eine erneute Eheschließung in Deutschland beabsichtigt ist,
der Familienstand gegenüber einem deutschen Standesamt nachgewiesen werden muss,
ein Erbfall eingetreten ist oder
die Scheidung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren berücksichtigt werden soll
Was wird geprüft?
Die Anerkennungsbehörde prüft nicht im Detail, ob die Scheidung korrekt vollzogen wurde. Geprüft werden vielmehr Mindestanforderungen an die Scheidung, insbesondere:
ob die brasilianische Stelle international zuständig war,
ob beiden Ehegatten rechtliches Gehör gewährt wurde,
ob die Scheidung rechtskräftig beziehungsweise endgültig ist,
ob keine unvereinbare deutsche Entscheidung besteht und
ob die Anerkennung nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (ordre public) verstößt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Anerkennung regelmäßig ausgesprochen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Eine Anerkennung erfolgt ohne eingehende Prüfung durch die Landesjustizverwaltung, wenn die Scheidung durch eine Behörde oder ein Gericht eines Landes ausgesprochen wurde, dem beide Ehegatten im Zeitpunkt der Entscheidung (nicht: im Zeitpunkt der Eheschließung) angehört haben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Parteien mit dem Recht des gemeinsamen Staates vertraut sind und daher keinen weiteren “Schutz” durch eine deutsche Behörde benötigen.
Beispiel: A (Brasilianerin) und B (Deutscher) heiraten in Deutschland. Später ziehen sie nach Brasilien, wo B nach einiger Zeit erfolgreich die brasilianische Staatsbürgerschaft beantragt. Sie lassen sich in Brasilien scheiden. Da B erneut heiraten möchte, muss er die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, was dank der Ausnahmeregelung deutlich schneller vonstatten geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, hängt von der Art der Scheidung ab. Regelmäßig werden benötigt:
die brasilianische Scheidungsentscheidung oder Scheidungsurkunde,
ein Nachweis über deren Rechtskraft oder Endgültigkeit,
eine Apostille,
eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer sowie
gegebenenfalls die Heiratsurkunde und weitere Personenstandsurkunden.
Besonderheit: Die notarielle Scheidung (divórcio extrajudicial)
Nach brasilianischem Recht können Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen eine einvernehmliche Scheidung unmittelbar vor einem Cartório (Notariat) durchführen. In diesen Fällen existiert kein gerichtliches Scheidungsurteil, sondern eine notarielle Urkunde.
Auch eine solche Scheidung kann grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren richtet sich ebenfalls nach § 107 FamFG. Je nach Einzelfall unterscheiden sich jedoch die vorzulegenden Unterlagen.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Die Dauer lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Sie hängt insbesondere von der zuständigen Landesjustizverwaltung und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Fehlen Dokumente oder sind Übersetzungen unvollständig, kann sich das Verfahren erheblich verzögern.