Brasilianisches Nachlassverfahren trotz Erbschein?

Viele Mandanten wenden sich erst an uns, nachdem sie in Deutschland bereits einen Erbschein erhalten haben. Umso größer ist die Überraschung, wenn brasilianische Behörden, Banken oder Grundbuchämter Konten trotzdem nicht freigeben oder keine Umschreibung im Grundbuch erfolgt.

Oft entsteht der Eindruck, das Nachlassverfahren müsse "noch einmal" durchgeführt werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei grundlegend unterschiedliche Verfahren, die verschiedene Zwecke erfüllen.

Die kurze Antwort lautet daher:

Befinden sich Nachlassgegenstände in Brasilien, ist in den meisten Fällen trotz eines bereits erteilten deutschen Erbscheins ein brasilianisches Nachlassverfahren (inventário) erforderlich.

Warum genügt der deutsche Erbschein nicht?

Der häufigste Irrtum besteht darin, den deutschen Erbschein mit dem brasilianischen Inventário gleichzusetzen.

Beides sind zwar Verfahren nach einem Todesfall, ihre Funktion ist jedoch völlig unterschiedlich.

Der deutsche Erbschein beantwortet in erster Linie die Frage:

Wer ist Erbe?

Die eigentliche Verteilung des Nachlasses bleibt in Deutschland den Erben oder dem Testamentsvollstrecker vorbehalten.

Das brasilianische Inventário beantwortet dagegen:

Wie wird der Nachlass abgewickelt und auf die Erben übertragen?

Gerade dieser Unterschied erklärt, weshalb beide Verfahren häufig nebeneinander erforderlich sind.

Übersicht: Deutscher Erbschein und brasilianisches Inventário im Vergleich

Erbscheinverfahren (Deutschland) Inventário (Brasilien)
Zweck Nachweis der Erbenstellung. Vollständige Abwicklung des Nachlasses.
Zuständige Stelle Nachlassgericht am letzten Wohnort Brasilianisches Gericht oder Notariat.
Prüfungsgegenstand Wer ist Erbe und in welcher Quote? Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass und wie werden sie verteilt?
Ergebnis Erteilung eines Erbscheins. Verteilungsbeschluss: Partilha bzw. Carta de Adjudicação.
Nachlassverteilung Keine Aufteilung, die Erben müssen sich selbst kümmern. Direkte Verteilung des Nachlasses auf die Erben.
Erbschaftsteuer Keine Beteiligung des Finanzamtes. Die Erben müssen sich eigenständig um die Steuer kümmern. Beteiligung des Finanzamtes und Abführung der Erbschaftssteuer ITCMD.
Praktische Wirkung Legitimation gegenüber Banken, Versicherungen und Grundbuchamt. Grundlage für die Umschreibung von Immobilien, Bankkonten und sonstigen Vermögenswerten.
Verfahrensende Mit der Erteilung des Erbscheins. Mit der rechtskräftigen Partilha und der Übertragung des Nachlasses.

Was macht das deutsche Nachlassgericht?

Im Erbscheinsverfahren prüft das Nachlassgericht insbesondere,

  • wer Erbe geworden ist,

  • ob ein Testament existiert,

  • welche Erbquoten bestehen,

  • und ob ein Erbschein erteilt werden kann.

Mit der Erteilung des Erbscheins endet das Verfahren grundsätzlich.

Der Erbschein dient anschließend als Legitimationsnachweis gegenüber Banken, Versicherungen, dem Grundbuchamt oder anderen Behörden in Deutschland.

Eine eigentliche Verteilung des Nachlasses findet im Erbscheinsverfahren dagegen regelmäßig nicht statt.

Was geschieht im brasilianischen Inventário?

Das brasilianische Inventário verfolgt einen wesentlich weitergehenden Zweck.

Im Rahmen des Verfahrens werden unter anderem

  • sämtliche Vermögenswerte erfasst,

  • Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt,

  • die Erbschaftsteuer (ITCMD) berechnet,

  • die Erbquoten umgesetzt,

  • und der Nachlass auf die einzelnen Erben verteilt.

Erst nach Abschluss dieses Verfahrens können Immobilien, Bankguthaben oder Gesellschaftsanteile regelmäßig auf die Erben umgeschrieben werden.

Das Inventário ist daher nicht lediglich ein Nachweis der Erbenstellung, sondern das zentrale Verfahren zur Abwicklung des gesamten Nachlasses in Brasilien.

Kann der deutsche Erbschein im brasilianischen Verfahren trotzdem hilfreich sein?

Ja.

Auch wenn der deutsche Erbschein das Inventário grundsätzlich nicht ersetzt, kann er im brasilianischen Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die brasilianischen Gerichte deutsches Recht anwenden müssen.

Er kann dann insbesondere dazu dienen,

  • die Erbfolge nach deutschem Recht nachzuweisen,

  • den Inhalt deutscher Nachlassverfahren zu dokumentieren,

  • oder den brasilianischen Rechtsanwalt und das zuständige Gericht bei der Sachverhaltsaufklärung zu unterstützen.

Fazit

Der deutsche Erbschein und das brasilianische Inventário sind keine konkurrierenden Verfahren, sondern erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Während der deutsche Erbschein in erster Linie die Erbenstellung nachweist, dient das brasilianische Inventário der vollständigen Abwicklung und Verteilung des Nachlasses.

Wer Vermögen sowohl in Deutschland als auch in Brasilien erbt, benötigt deshalb häufig beide Verfahren.

Eine frühzeitige Abstimmung zwischen dem deutschen und dem brasilianischen Verfahren hilft dabei, Verzögerungen, unnötige Kosten und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

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