Die Brasilianische Erbschaftssteuer ITCMD

Die brasilianische Erbschaftsteuer ist der Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação (ITCMD). Je nach Bundesstaat wird die Steuer auch als ITCD oder ITD bezeichnet. Anders als in Deutschland existiert in Brasilien kein landesweit einheitlicher Erbschaftsteuertarif. Die Besteuerung richtet sich vielmehr nach dem Recht des jeweils zuständigen Bundesstaates.

Dadurch unterscheiden sich die Steuersätze, Steuerbefreiungen, Bewertungsregeln und Verfahrensvorschriften zum Teil erheblich. Während einige Bundesstaaten weiterhin einen festen Steuersatz anwenden, sehen andere bereits progressive Tarife vor, bei denen die Steuerbelastung mit dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs steigt.

Diese Unterschiede werden sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verändern. Hintergrund ist die Steuerreform durch die Emenda Constitucional nº 132/2023. Danach sollen die Bundesstaaten künftig grundsätzlich progressive Erbschaftsteuersätze vorsehen. Zahlreiche Bundesstaaten haben ihre Gesetzgebung bereits angepasst, während andere ihre bisherigen Regelungen – insbesondere mit festen Steuersätzen – bislang noch beibehalten haben. Daher befindet sich das brasilianische Erbschaftsteuerrecht derzeit in einer Übergangsphase, in der sich die Rechtslage von Bundesstaat zu Bundesstaat erheblich unterscheiden kann.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die derzeit geltenden Erbschaftsteuersätze in den 26 brasilianischen Bundesstaaten sowie im Distrito Federal. Sie dient einer ersten Orientierung und erhebt trotz sorgfältiger Recherche keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität. Insbesondere aufgrund der laufenden Anpassungen infolge der Steuerreform empfiehlt sich vor jeder Nachlassplanung eine Prüfung der im Zeitpunkt des Erbfalls geltenden Rechtslage.

Ihr Ansprechpartner im Erbschaftssteuerrecht:

RA Marek Görne Bissoli
Rechtsanwalt, Hamburg/Vila Velha-ES

E-Mail: kontakt@erbrecht-brasilien.de