Die Brasilianische Erbschaftssteuer ITCMD
Die brasilianische Erbschaftsteuer ist der Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação (ITCMD). Je nach Bundesstaat wird die Steuer auch als ITCD oder ITD bezeichnet. Anders als in Deutschland existiert in Brasilien kein landesweit einheitlicher Erbschaftsteuertarif. Die Besteuerung richtet sich vielmehr nach dem Recht des jeweils zuständigen Bundesstaates.
Dadurch unterscheiden sich die Steuersätze, Steuerbefreiungen, Bewertungsregeln und Verfahrensvorschriften zum Teil erheblich. Während einige Bundesstaaten weiterhin einen festen Steuersatz anwenden, sehen andere bereits progressive Tarife vor, bei denen die Steuerbelastung mit dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs steigt.
Diese Unterschiede werden sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verändern. Hintergrund ist die Steuerreform durch die Emenda Constitucional nº 132/2023. Danach sollen die Bundesstaaten künftig grundsätzlich progressive Erbschaftsteuersätze vorsehen. Zahlreiche Bundesstaaten haben ihre Gesetzgebung bereits angepasst, während andere ihre bisherigen Regelungen – insbesondere mit festen Steuersätzen – bislang noch beibehalten haben. Daher befindet sich das brasilianische Erbschaftsteuerrecht derzeit in einer Übergangsphase, in der sich die Rechtslage von Bundesstaat zu Bundesstaat erheblich unterscheiden kann.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die derzeit geltenden Erbschaftsteuersätze in den 26 brasilianischen Bundesstaaten sowie im Distrito Federal. Sie dient einer ersten Orientierung und erhebt trotz sorgfältiger Recherche keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität. Insbesondere aufgrund der laufenden Anpassungen infolge der Steuerreform empfiehlt sich vor jeder Nachlassplanung eine Prüfung der im Zeitpunkt des Erbfalls geltenden Rechtslage.
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Im Bundesstaat Acre gilt für Erwerbe von Todes wegen ein progressiver ITCMD-Tarif. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage und teilweise zusätzlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
Steuersätze bei Erbschaften
bis R$ 50.000: grundsätzlich steuerfrei;
über R$ 50.000 bis R$ 1.500.000: 4 %;
über R$ 1.500.000 bis R$ 2.500.000: 5 %;
über R$ 2.500.000 bis R$ 3.500.000: 6 %;
über R$ 3.500.000: 7 %;
bei Erwerben durch Seitenverwandte: 8 %.
Zu den Seitenverwandten – im brasilianischen Recht als parentes colaterais bezeichnet – gehören insbesondere Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten und Cousins. Für solche Erwerber gilt unabhängig von der allgemeinen Wertstaffel der besondere Steuersatz von 8 %.
Die erste Erhöhung des regulären Steuersatzes tritt ein, sobald die maßgebliche Bemessungsgrundlage R$ 1.500.000 übersteigt:
bis R$ 50.000 - steuerfrei
R$ 50.000 bis R$ 1.500.000 - 4 %
über R$ 1.500.000 bis R$ 2.500.000 - 5 %
über R$ 2.500.000 bis R$ 3.500.000 - 6 %
über R$ 3.500.000 - 7 %
Erwerb durch Seitenverwandte - 8 %
Kommt es später zu einer ergänzenden Nachlassteilung (sobrepartilha) und wird dadurch eine höhere Tarifstufe erreicht, wird die Steuer unter Berücksichtigung des gesamten Nachlasswertes neu berechnet.
Rechtsgrundlage: Art. 29 der Lei Complementar nº 373 vom 11. Dezember 2020.
Stand: Juli 2026.
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Seit dem 1. April 2026 gilt in Alagoas ein progressiver Erbschaftsteuertarif. Maßgeblich ist nicht der Gesamtwert des Nachlasses, sondern der Wert des auf den einzelnen Erben entfallenden Erbteils (quinhão).
Bis zu einem Erbteil von R$ 1.000.000 beträgt die Erbschaftsteuer 4 %. Übersteigt der Erbteil diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 6 %. Ab einem Erbteil von mehr als R$ 10.000.000 gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 1.000.000 ein. Die zweite Progressionsstufe beginnt oberhalb von R$ 10.000.000.
Für Schenkungen gelten deutlich niedrigere Steuersätze. Bis zu einem Wert von R$ 50.000 beträgt die Steuer 1 %, zwischen R$ 50.000 und R$ 100.000 1,5 % und oberhalb von R$ 100.000 2 %.
Rechtsgrundlage ist die Lei Estadual nº 9.440/2024, die zum 1. April 2026 in Kraft getreten ist.
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Amapá (AP)
Seit dem Inkrafttreten des neuen ITCMD-Gesetzes gilt auch im Bundesstaat Amapá ein progressiver Erbschaftsteuertarif. Maßgeblich ist der Wert des auf den einzelnen Erwerber entfallenden Erbteils (quinhão).
Bis zu einem Erbteil von R$ 500.000 beträgt die Erbschaftsteuer 3 %. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 4 %. Bei einem Erbteil von mehr als R$ 1.000.000 beträgt die Steuer 5 %. Ab einem Erbteil von mehr als R$ 2.000.000 gilt ein Steuersatz von 6 %. Übersteigt der Erwerb R$ 3.000.000, erhöht sich die Steuer auf 7 %. Der Höchststeuersatz von 8 % wird ab einem Erbteil von mehr als R$ 5.000.000 erhoben.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 500.000 ein.
Für Schenkungen gelten niedrigere Steuersätze. Je nach Wert der Schenkung reicht der Tarif von 2 % bis 4 %.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 3.149/2024 (Código do ITCMD) sowie das Decreto nº 5.541/2025, das den neuen ITCMD-Regelungen des Bundesstaates Amapá Geltung verschafft.
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Amazonas (AM)
Im Bundesstaat Amazonas gilt seit dem 1. Januar 2026 ein progressiver ITCMD-Tarif. Maßgeblich ist der Wert des auf den einzelnen Erwerber entfallenden Erbteils (quinhão), des Vermächtnisses (legado) oder der Schenkung.
Erbfälle bis zu einer Bemessungsgrundlage von R$ 1.000.000 sind grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit.
Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb diesen Betrag, beträgt die Erbschaftsteuer zunächst 2 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 2.000.000 erhöht sich der Steuersatz auf 3 %. Wird ein Erwerb von mehr als R$ 6.000.000 erreicht, gilt der Höchststeuersatz von 4 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 2.000.000 ein. Die zweite und letzte Progressionsstufe beginnt oberhalb von R$ 6.000.000.
Besonders hervorzuheben ist, dass Amazonas derzeit den niedrigsten Höchststeuersatz aller brasilianischen Bundesstaaten erhebt. Während die meisten Bundesstaaten Höchstsätze zwischen 6 % und 8 % vorsehen, beträgt der maximale ITCMD-Satz in Amazonas lediglich 4 %.
Rechtsgrundlage ist Art. 119-A der Lei Complementar nº 19/1997 in der Fassung der Lei Complementar nº 269/2024. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Lei Complementar nº 280/2025 erhöhte zudem die Steuerbefreiung für Erbschaften auf R$ 1.000.000.
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Bahia (BA)
Im Bundesstaat Bahia gilt seit dem 26. März 2026 ein progressiver Erbschaftsteuertarif. Maßgeblich ist der Wert des auf den einzelnen Erben entfallenden steuerpflichtigen Erwerbs.
Erbschaften bis zu einem Wert von R$ 100.000 sind steuerfrei.
Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb diesen Betrag, beträgt die Erbschaftsteuer zunächst 4 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 200.000 erhöht sich der Steuersatz auf 6 %. Übersteigt der Erwerb R$ 300.000, gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 200.000 ein. Die zweite und letzte Progressionsstufe beginnt oberhalb von R$ 300.000.
Für Schenkungen gelten niedrigere Steuersätze. Bis zu einem Wert von R$ 200.000 beträgt die Steuer 3 %. Für Schenkungen von mehr als R$ 200.000 bis R$ 300.000 erhöht sich der Steuersatz auf 3,5 %. Ab einem Wert von mehr als R$ 300.000 beträgt die Schenkungsteuer 4 %.
Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Verkehrswert (valor de mercado) der übertragenen Vermögensgegenstände und Rechte.
Rechtsgrundlage ist die Lei Estadual nº 14.803/2025, die den progressiven ITD-Tarif in Bahia eingeführt hat.
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Im Bundesstaat Ceará gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die gesetzlichen Wertgrenzen werden in UFIRCE (Unidade Fiscal de Referência do Estado do Ceará) angegeben. Der Wert der UFIRCE wird jährlich angepasst.
Im Jahr 2026 beträgt eine UFIRCE R$ 6,29872.
Bei Erbschaften gelten folgende Tarifstufen:
Bis 10.000 UFIRCE, was im Jahr 2026 einem Betrag von R$ 62.987,20 entspricht, beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Für den Teil des steuerpflichtigen Erwerbs, der 10.000 UFIRCE übersteigt und höchstens 20.000 UFIRCE beträgt, gilt ein Steuersatz von 4 %. Dies entspricht im Jahr 2026 dem Bereich von R$ 62.987,20 bis R$ 125.974,40.
Für den Teil, der 20.000 UFIRCE übersteigt und höchstens 40.000 UFIRCE beträgt, gilt ein Steuersatz von 6 %. Dies entspricht im Jahr 2026 dem Bereich von R$ 125.974,40 bis R$ 251.948,80.
Für den Teil des Erwerbs, der 40.000 UFIRCE übersteigt, gilt der Höchststeuersatz von 8 %. Die höchste Tarifstufe beginnt im Jahr 2026 somit oberhalb von R$ 251.948,80.
Die erste Progressionsstufe setzt damit oberhalb von 10.000 UFIRCE beziehungsweise R$ 62.987,20 ein. Die weiteren Progressionsgrenzen liegen bei 20.000 UFIRCE beziehungsweise R$ 125.974,40 und bei 40.000 UFIRCE beziehungsweise R$ 251.948,80.
Zu beachten ist, dass es sich um einen echten Stufentarif handelt. Der höhere Steuersatz wird daher nicht rückwirkend auf den gesamten Erwerb angewendet. Vielmehr wird der Erwerb in einzelne Wertstufen zerlegt und der auf jede Stufe entfallende Betrag mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert.
Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 18 der Lei Estadual nº 15.812/2015 in Verbindung mit dem Decreto nº 32.082/2016. Der Wert der UFIRCE für 2026 ergibt sich aus der Instrução Normativa SEFAZ nº 152/2025.
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Distrito Federal (DF)
Im Distrito Federal gilt ein progressiver ITCD-Tarif. Maßgeblich ist der Wert des auf den einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmer entfallenden Erwerbs (quinhão bzw. legado). Jeder Erbe wird steuerlich gesondert betrachtet.
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von R$ 1.000.000 beträgt die Erbschaftsteuer 4 %. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 5 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 2.000.000 gilt der Höchststeuersatz von 6 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 1.000.000 ein. Die zweite und letzte Progressionsstufe beginnt oberhalb von R$ 2.000.000.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Distrito Federal jeder Erbteil als eigenständiger steuerpflichtiger Erwerb behandelt wird. Bei mehreren Erben ist daher nicht der Gesamtwert des Nachlasses, sondern ausschließlich der jeweilige Erbteil für die Bestimmung des Steuersatzes maßgeblich.
Unabhängig von den Steuersätzen besteht zudem eine Steuerbefreiung für kleinere Nachlässe. Diese greift im Jahr 2026, wenn der vom Erblasser hinterlassene steuerpflichtige Nachlass die gesetzlich festgelegte Wertgrenze von R$ 176.080,78 nicht überschreitet.
Rechtsgrundlage sind die Lei nº 3.804/2006 in der Fassung der Lei nº 5.549/2015.
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Im Bundesstaat Espírito Santo gilt derzeit ein einheitlicher Erbschaftsteuersatz von 4 %. Anders als in vielen anderen brasilianischen Bundesstaaten existiert derzeit kein progressiver Tarif. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich daher nicht nach dem Wert des Nachlasses oder des einzelnen Erbteils.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 100.000.000 beträgt, wird die Erbschaft mit 4 % besteuert.
Eine Progression beginnt daher nicht, da das geltende Recht ausschließlich einen festen Steuersatz vorsieht.
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Verkehrswert (valor de mercado) der übertragenen Vermögensgegenstände und Rechte zum Zeitpunkt des Erbfalls. Bei Immobilien ist regelmäßig der von der Finanzverwaltung festgestellte steuerliche Wert maßgeblich.
Der Bundesstaat Espírito Santo wird seine Gesetzgebung aufgrund der Steuerreform künftig anpassen müssen. Nach der Lei Complementar nº 214/2025 sind langfristig in allen Bundesstaaten progressive ITCMD-Tarife vorgesehen. Bislang hat Espírito Santo jedoch noch keine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.
Rechtsgrundlage sind das Lei nº 10.011/2013 (ITCMD-Gesetz des Bundesstaates Espírito Santo) sowie die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen der SEFAZ Espírito Santo. Der gesetzliche Steuersatz beträgt derzeit einheitlich 4 %.
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Im Bundesstaat Goiás gilt ein progressiver ITCD-Tarif. Maßgeblich ist die Höhe der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage des jeweiligen Erwerbs.
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von R$ 300.000 beträgt die Erbschaftsteuer 2 %. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 3 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 600.000 gilt der Höchststeuersatz von 4 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 300.000 ein. Die zweite und letzte Progressionsstufe beginnt oberhalb von R$ 600.000.
Für Schenkungen gelten dieselben Steuersätze wie für Erbschaften.
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Verkehrswert (valor venal) der übertragenen Vermögensgegenstände und Rechte. Bei Immobilien ist regelmäßig der von der Finanzverwaltung anerkannte steuerliche Verkehrswert maßgeblich.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 11.651/1991 (Código Tributário do Estado de Goiás) in der jeweils geltenden Fassung sowie die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen der SEFAZ Goiás. Die Progression mit den Steuersätzen 2 %, 3 % und 4 % wurde im Zuge der Anpassung an die bundesrechtlichen Vorgaben eingeführt.
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Im Bundesstaat Maranhão gilt ein progressiver Erbschaftsteuertarif. Maßgeblich ist die Summe der steuerpflichtigen Verkehrswerte (valores venais) der auf den jeweiligen Erben entfallenden Vermögensgegenstände. Jeder Erbe wird dabei grundsätzlich gesondert besteuert.
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 300.000 beträgt die Erbschaftsteuer 3 %. Übersteigt der Erwerb diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 4 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 600.000 beträgt die Steuer 5 %. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb R$ 900.000, erhöht sich der Steuersatz auf 6 %. Ab einem Erwerb von mehr als R$ 1.200.000 gilt der Höchststeuersatz von 7 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 300.000 ein. Weitere Progressionsstufen beginnen oberhalb von R$ 600.000, R$ 900.000 und R$ 1.200.000.
Für Schenkungen gelten deutlich niedrigere Steuersätze. Bis zu einem Wert von R$ 100.000 beträgt die Steuer 1 %. Zwischen R$ 100.000 und R$ 300.000 erhöht sich der Steuersatz auf 1,5 %. Oberhalb von R$ 300.000 gilt ein Steuersatz von 2 %.
Rechtsgrundlage ist Art. 110 der Lei Estadual nº 7.799/2002 (Código Tributário do Estado do Maranhão) in der jeweils geltenden Fassung.
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Im Bundesstaat Mato Grosso gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Maßgeblich ist der Wert des auf den einzelnen Erwerber entfallenden steuerpflichtigen Erwerbs. Sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen werden progressive Steuersätze angewendet.
Erbschaften bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 50.000 sind von der Erbschaftsteuer befreit.
Übersteigt der Erwerb diesen Betrag, beträgt die Erbschaftsteuer zunächst 2 %. Mit zunehmendem Wert steigt der Steuersatz stufenweise an. Der Höchststeuersatz von 8 % wird bei besonders hohen Vermögenswerten erreicht.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb eines steuerpflichtigen Erwerbs von R$ 50.000 ein.
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Verkehrswert (valor venal) der übertragenen Vermögensgegenstände und Rechte zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Der Bundesstaat Mato Grosso gehört zu denjenigen Bundesstaaten, die bereits vor der Steuerreform einen progressiven ITCMD-Tarif eingeführt hatten. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen daher bereits weitgehend den künftigen bundesrechtlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 7.850/2002 sowie die hierzu erlassenen Verordnungen der SEFAZ Mato Grosso.
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Mato Grosso do Sul (MS)
Im Bundesstaat Mato Grosso do Sul gilt derzeit ein einheitlicher ITCD-Steuersatz von 3 %. Anders als in vielen anderen Bundesstaaten existiert kein progressiver Tarif. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich daher nicht nach dem Wert des Nachlasses oder des einzelnen Erbteils.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 10.000.000 beträgt, wird die Erbschaft grundsätzlich mit 3 % besteuert.
Eine Progression beginnt daher nicht, da das geltende Recht ausschließlich einen festen Steuersatz vorsieht.
Das Gesetz sieht jedoch verschiedene Steuerbefreiungen vor. Unter anderem sind Schenkungen bis R$ 50.000 steuerfrei. Darüber hinaus bestehen Befreiungen für bestimmte kleinere Erbschaften, insbesondere für selbstgenutzte Wohnimmobilien und kleinere landwirtschaftliche Grundstücke unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Verkehrswert (valor de mercado) der übertragenen Vermögensgegenstände und Rechte. Für Immobilien stellt die SEFAZ Mato Grosso do Sul ein eigenes elektronisches Bewertungssystem zur Ermittlung des Referenzwertes zur Verfügung.
Der Bundesstaat Mato Grosso do Sul hat sich bislang gegen die Einführung eines progressiven ITCD-Tarifs entschieden. Aufgrund der Steuerreform wird jedoch auch Mato Grosso do Sul seine Gesetzgebung künftig anpassen müssen, da die Lei Complementar nº 214/2025 langfristig progressive ITCMD-/ITCD-Tarife vorsieht.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 1.810/1997 (Código Tributário do Estado de Mato Grosso do Sul) in der Fassung der Lei nº 4.759/2015 sowie das Decreto nº 16.495/2024.
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Im Bundesstaat Minas Gerais gilt derzeit ein progressiver ITCD-Tarif, wobei die Bemessungsgrundlage nicht in Reais, sondern in der landeseigenen Recheneinheit UFEMG (Unidade Fiscal do Estado de Minas Gerais) angegeben wird. Maßgeblich ist der Wert des auf den jeweiligen Erwerber entfallenden steuerpflichtigen Erwerbs.
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 20.000 UFEMG beträgt die Erbschaftsteuer 1 %. Übersteigt der Erwerb diesen Betrag, erhöht sich der Steuersatz auf 1,5 %. Ab mehr als 40.000 UFEMG beträgt die Steuer 2 %. Über 80.000 UFEMG gilt ein Steuersatz von 3 %. Ab 160.000 UFEMG erhöht sich die Steuer auf 4 %. Über 350.000 UFEMG beträgt der Steuersatz 5 %. Ab 650.000 UFEMG gilt ein Steuersatz von 6 %. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb 1.000.000 UFEMG, gilt der Höchststeuersatz von 7 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb von 20.000 UFEMG ein. Weitere Progressionsstufen beginnen bei 40.000 UFEMG, 80.000 UFEMG, 160.000 UFEMG, 350.000 UFEMG, 650.000 UFEMG und 1.000.000 UFEMG.
Für Schenkungen gelten gesonderte Progressionsstufen. Bis 10.000 UFEMG beträgt die Steuer 1,5 %. Zwischen 10.001 und 20.000 UFEMG gilt ein Steuersatz von 2 %. Zwischen 20.001 und 40.000 UFEMG beträgt die Steuer 3 %. Zwischen 40.001 und 100.000 UFEMG gilt ein Steuersatz von 4 %. Oberhalb von 100.000 UFEMG beträgt die Schenkungsteuer 5 %.
Zu beachten ist, dass sich die Landesregierung derzeit in einem Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung an die Steuerreform befindet. Künftig sollen die Steuersätze für Erbschaften auf 3 %, 5 % und 8 % umgestellt und zugleich die Steuerbefreiungen ausgeweitet werden. Bis zum Inkrafttreten dieser Reform gelten jedoch weiterhin die vorstehenden Steuersätze.
Rechtsgrundlage ist die Lei Estadual nº 12.426/1996 (ITCD-Gesetz des Bundesstaates Minas Gerais) in Verbindung mit der Regulamentação pelo Decreto nº 43.981/2005.
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Im Bundesstaat Pará gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Anders als in einigen anderen Bundesstaaten erfolgt die Progression nach dem sogenannten Stufenmodell ("escadinha"). Das bedeutet, dass nicht der gesamte Erwerb mit dem höheren Steuersatz belastet wird, sondern nur der Teil der Bemessungsgrundlage, der in die jeweilige Tarifstufe fällt.
Die Bemessungsgrundlage wird in UPF-PA (Unidade Padrão Fiscal do Estado do Pará) ausgedrückt. Der Gegenwert einer UPF-PA wird jährlich von der Finanzverwaltung des Bundesstaates neu festgesetzt.
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 60.000 UPF-PA beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Übersteigt die Bemessungsgrundlage 60.000 UPF-PA, wird der darüber hinausgehende Teil mit 3 % besteuert.
Übersteigt die Bemessungsgrundlage 120.000 UPF-PA, gilt für den darüber hinausgehenden Teil der Höchststeuersatz von 4 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb von 60.000 UPF-PA ein. Die zweite und letzte Progressionsstufe beginnt oberhalb von 120.000 UPF-PA.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 5.529/1989, insbesondere Art. 8, sowie die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen der SEFAZ Pará.
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Im Bundesstaat Paraíba gilt ein progressiver ITCMD-Tarif.
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von R$ 400.000 beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Übersteigt die Bemessungsgrundlage R$ 400.000, erhöht sich der Steuersatz auf 4 %.
Ab einer Bemessungsgrundlage von mehr als R$ 600.000 beträgt die Steuer 6 %.
Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb R$ 1.000.000, gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Mit der Reform des Jahres 2023 wurden die Wertgrenzen der einzelnen Tarifstufen deutlich angehoben. Dadurch verringerte sich die Steuerbelastung insbesondere bei kleineren und mittleren Nachlässen, obwohl die Höchstbesteuerung von 8 % beibehalten wurde.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 12.621/2023 sowie die Lei nº 11.007/2017 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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Im Bundesstaat Paraná gilt derzeit ein einheitlicher ITCMD-Steuersatz von 4 %. Anders als in zahlreichen anderen Bundesstaaten existiert bislang kein progressiver Tarif.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 10.000.000 beträgt, wird die Erbschaft grundsätzlich mit 4 % besteuert.
Die Landesregierung hatte Ende 2024 zwar einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen progressiven Tarif mit Steuersätzen von 2 %, 4 %, 6 % und 8 % einführen sollte. Im verabschiedeten Gesetz wurde diese Regelung jedoch wieder gestrichen, sodass es auch im Jahr 2026 bei der einheitlichen Besteuerung von 4 % geblieben ist.
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Im Bundesstaat Pernambuco gilt seit dem 1. Januar 2026 ein progressiver ITCMD-Tarif.
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 80.000 fällt keine Erbschaftsteuer an.
Über R$ 80.000 bis R$ 350.000 beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Über R$ 350.000 bis R$ 550.000 erhöht sich der Steuersatz auf 4 %.
Über R$ 550.000 bis R$ 750.000 beträgt die Steuer 6 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 750.000 gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Rechtsgrundlage ist die Lei Complementar Estadual nº 563/2025, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und die bisherige Regelung der Lei Estadual nº 13.974/2009 umfassend reformiert hat.
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Im Bundesstaat Piauí gilt derzeit ein einheitlicher ITCMD-Steuersatz von 4 %. Ein progressiver Tarif ist bislang nicht eingeführt worden.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 10.000.000 beträgt, wird die Erbschaft grundsätzlich mit 4 % besteuert.
Mit der bundesweiten Steuerreform wird jedoch auch Piauí seine Gesetzgebung künftig anpassen müssen. Bislang hat der Bundesstaat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sodass weiterhin der einheitliche Steuersatz von 4 % gilt.
Rechtsgrundlage ist das Lei Estadual nº 4.261/1989 (ITCMD-Gesetz des Bundesstaates Piauí) in der jeweils geltenden Fassung sowie die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen der SEFAZ Piauí.
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Im Bundesstaat Rio de Janeiro gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die Bemessungsgrenzen werden gesetzlich in UFIR-RJ (Unidade Fiscal de Referência do Estado do Rio de Janeiro) angegeben. Der Wert der UFIR-RJ wird jährlich von der Finanzverwaltung angepasst. Im Jahr 2026 beträgt eine UFIR-RJ R$ 4,9604.
Bis 70.000 UFIR-RJ (entspricht derzeit R$ 347.228,00) beträgt die Erbschaftsteuer 4 %.
Über 70.000 UFIR-RJ bis 100.000 UFIR-RJ (derzeit R$ 347.228,01 bis R$ 496.040,00) erhöht sich der Steuersatz auf 4,5 %.
Über 100.000 UFIR-RJ bis 200.000 UFIR-RJ (derzeit R$ 496.040,01 bis R$ 992.080,00) beträgt die Steuer 5 %.
Über 200.000 UFIR-RJ bis 300.000 UFIR-RJ (derzeit R$ 992.080,01 bis R$ 1.488.120,00) erhöht sich der Steuersatz auf 6 %.
Über 300.000 UFIR-RJ bis 400.000 UFIR-RJ (derzeit R$ 1.488.120,01 bis R$ 1.984.160,00) beträgt die Steuer 7 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als 400.000 UFIR-RJ (derzeit über R$ 1.984.160,00) gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Die erste Progressionsstufe setzt somit oberhalb von 70.000 UFIR-RJ (2026: R$ 347.228,00) ein. Weitere Progressionsstufen beginnen oberhalb von 100.000 UFIR-RJ (R$ 496.040,00), 200.000 UFIR-RJ (R$ 992.080,00), 300.000 UFIR-RJ (R$ 1.488.120,00) und 400.000 UFIR-RJ (R$ 1.984.160,00).
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 1.427/1989, die Lei nº 7.174/2015 sowie die Lei nº 7.786/2017
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Im Bundesstaat Rio Grande do Norte gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die Progressionsstufen wurden mit Wirkung zum 28. Dezember 2024 neu geregelt und gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 500.000 beträgt die Erbschaftsteuer 3 %.
Über R$ 500.000 bis R$ 1.000.000 erhöht sich der Steuersatz auf 4 %.
Über R$ 1.000.000 bis R$ 3.000.000 beträgt die Steuer 5 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 3.000.000 gilt der Höchststeuersatz von 6 %.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 5.887/1989 in der Fassung der Lei Estadual nº 12.025/2024, welche die heute geltenden Progressionsstufen eingeführt hat.
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Im Bundesstaat Rio Grande do Sul gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die gesetzlichen Wertgrenzen werden in UPF-RS (Unidade de Padrão Fiscal do Estado do Rio Grande do Sul) angegeben. Der Wert der UPF-RS wird jährlich von der Finanzverwaltung angepasst. Im Jahr 2026 beträgt eine UPF-RS R$ 28,3264.
Bis 15.000 UPF-RS (entspricht derzeit R$ 424.896,00) beträgt die Erbschaftsteuer 3 %.
Über 15.000 UPF-RS bis 30.000 UPF-RS (derzeit R$ 424.896,01 bis R$ 849.792,00) erhöht sich der Steuersatz auf 4 %.
Über 30.000 UPF-RS bis 50.000 UPF-RS (derzeit R$ 849.792,01 bis R$ 1.416.320,00) beträgt die Steuer 5 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als 50.000 UPF-RS (derzeit über R$ 1.416.320,00) gilt der Höchststeuersatz von 6 %.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 8.821/1989 sowie die Lei nº 15.142/2018, mit der der heute geltende progressive Tarif eingeführt wurde.
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Im Bundesstaat Rondônia gilt ein progressiver ITCMD-Tarif.
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 300.000 beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Über R$ 300.000 bis R$ 600.000 erhöht sich der Steuersatz auf 3 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 600.000 gilt der Höchststeuersatz von 4 %.
Rechtsgrundlage sind die Lei Estadual nº 959/2000 sowie die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen der SEFIN Rondônia.
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Im Bundesstaat Roraima gilt derzeit ein einheitlicher ITCD-Steuersatz von 4 %. Anders als in zahlreichen anderen Bundesstaaten existiert bislang kein progressiver Tarif.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 10.000.000 beträgt, wird die Erbschaft grundsätzlich mit 4 % besteuert.
Rechtsgrundlage ist das Código Tributário do Estado de Roraima (Lei Estadual nº 59/1993).
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Im Bundesstaat Santa Catarina gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs sowie nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Für Ehegatten sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel usw.) gelten die nachstehenden Steuersätze:
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 20.000 beträgt die Erbschaftsteuer 1 %.
Über R$ 20.000 bis R$ 50.000 erhöht sich der Steuersatz auf 3 %.
Über R$ 50.000 bis R$ 150.000 beträgt die Steuer 5 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 150.000 gilt ein Steuersatz von 7 %.
Erfolgt der Erwerb durch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins oder nicht verwandte Personen, gilt unabhängig vom Wert des Erwerbs ein einheitlicher Steuersatz von 8 %.
Rechtsgrundlage ist Art. 9 der Lei Estadual nº 13.136/2004, zuletzt geändert durch die Lei nº 19.052/2024.
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Im Bundesstaat São Paulo gilt derzeit ein einheitlicher ITCMD-Steuersatz von 4 %. Anders als in vielen anderen brasilianischen Bundesstaaten existiert bislang kein progressiver Tarif.
Unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Erwerb R$ 100.000 oder R$ 100.000.000 beträgt, wird die Erbschaft grundsätzlich mit 4 % besteuert.
Seit der Steuerreform wird zwar heftig über die Einführung eines progressiven Tarifs diskutiert. Bislang hat der Bundesstaat São Paulo jedoch noch keine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Daher gilt auch im Jahr 2026 weiterhin der einheitliche Steuersatz von 4 %.
Rechtsgrundlage ist die Lei Estadual nº 10.705/2000, zuletzt geändert durch die Lei nº 10.992/2001.
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Im Bundesstaat Sergipe gilt ein progressiver ITCMD-Tarif. Die gesetzlichen Wertgrenzen werden in UFP/SE (Unidade Fiscal Padrão do Estado de Sergipe) angegeben. Der Wert der UFP/SE wird monatlich von der Finanzverwaltung des Bundesstaates angepasst. Im Juli 2026 beträgt eine UFP/SE R$ 84,27.
Bis 200 UFP/SE (entspricht derzeit R$ 16.854,00) fällt keine Erbschaftsteuer an.
Über 200 UFP/SE bis 2.417 UFP/SE (derzeit R$ 16.854,01 bis R$ 203.485,59) beträgt die Erbschaftsteuer 3 %.
Über 2.417 UFP/SE bis 12.086 UFP/SE (derzeit R$ 203.485,60 bis R$ 1.018.688,22) erhöht sich der Steuersatz auf 6 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als 12.086 UFP/SE (derzeit über R$ 1.018.688,22) gilt der Höchststeuersatz von 8 %.
Rechtsgrundlage ist die Lei Estadual nº 7.724/2013 in der Fassung der Lei nº 8.729/2020
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Im Bundesstaat Tocantins gilt ein progressiver ITCD-Tarif. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.
Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von R$ 250.000 beträgt die Erbschaftsteuer 2 %.
Über R$ 250.000 bis R$ 500.000 erhöht sich der Steuersatz auf 3 %.
Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als R$ 500.000 gilt der Höchststeuersatz von 4 %.
Rechtsgrundlage ist Art. 61 des Código Tributário do Estado do Tocantins (Lei Estadual nº 1.287/2001).
Ihr Ansprechpartner im Erbschaftssteuerrecht:
RA Marek Görne Bissoli
Rechtsanwalt, Hamburg/Vila Velha-ES
E-Mail: kontakt@erbrecht-brasilien.de