Elternteil in Brasilien verstorben – wie regle ich den Nachlass?

Verstirbt ein Elternteil in Brasilien, stehen die in Deutschland lebenden Kinder häufig vor einer Vielzahl von Fragen: Wer ist überhaupt Erbe? Muss der Nachlass in Deutschland oder in Brasilien abgewickelt werden? Wie erhält man Zugriff auf ein brasilianisches Bankkonto? Was passiert mit einer Immobilie in Brasilien? Und wo fällt Erbschaftsteuer an?

Besonders kompliziert wird die Situation, wenn der Verstorbene Vermögen in beiden Ländern hinterlassen hat. In diesen Fällen muss regelmäßig zwischen drei Fragen unterschieden werden:

  • der Nachlassabwicklung in Deutschland,

  • der Nachlassabwicklung in Brasilien und

  • der Besteuerung der Erbschaft in Deutschland und Brasilien.

Dabei handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, die ohne sorgfältige Koordination viele Jahre in Anspruch nehmen können.

1. Welches Erbrecht gilt überhaupt?

Bevor der Nachlass abgewickelt werden kann, muss zunächst geklärt werden, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtet.

Aus deutscher Sicht bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung grundsätzlich, dass auf den gesamten Nachlass das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Vater oder die Mutter den Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Brasilien verlegt, führt dies daher grundsätzlich zunächst zum brasilianischen Recht. Allerdings kann beispielsweise in einem Testament eine wirksame Rechtswahl zugunsten des Rechts der eigenen Staatsangehörigkeit getroffen worden sein.

Die brasilianischen Gerichte und Behörden beurteilen die Frage des anwendbaren Erbrechts nach den brasilianischen Regeln des Internationalen Privatrechts. Nach Art. 10 der brasilianischen Lei de Introdução às Normas do Direito Brasileiro (LINDB) richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz („domicílio“) hatte.

Hiervon besteht jedoch eine wichtige Ausnahme: Hinterlässt ein ausländischer Erblasser Vermögen in Brasilien und gehören zu seinen Hinterbliebenen ein brasilianischer Ehegatte oder brasilianische Kinder, genießen diese einen besonderen Schutz. Für sie ist hinsichtlich des in Brasilien belegenen Vermögens grundsätzlich das für sie günstigere Recht maßgeblich. Das brasilianische Recht findet also Anwendung, wenn es für den brasilianischen Ehegatten oder die brasilianischen Kinder günstiger ist als das persönliche Recht des Verstorbenen. Ist dagegen das persönliche Recht des Erblassers günstiger, bleibt dieses maßgeblich.

Gerade bei deutsch-brasilianischen Familien kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbquoten haben. Deshalb genügt es nicht immer, lediglich festzustellen, wo der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Auch die Staatsangehörigkeit des Erblassers und seiner engsten Angehörigen sowie die Belegenheit der einzelnen Nachlassgegenstände können entscheidend sein.

Von der Frage des anwendbaren Erbrechts zu unterscheiden ist allerdings die praktische Nachlassabwicklung. Auch wenn auf die Erbfolge ein bestimmtes nationales Recht Anwendung findet, bedeutet dies nicht, dass sämtliche Vermögenswerte mit einem einzigen Verfahren übertragen werden können.

2. Nachlassabwicklung in Deutschland

Hat der in Brasilien verstorbene Elternteil Vermögen in Deutschland hinterlassen, muss zunächst festgestellt werden, welche Vermögenswerte vorhanden sind.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Bankkonten und Sparguthaben,

  • Wertpapierdepots,

  • Immobilien,

  • Gesellschaftsbeteiligungen oder

  • sonstige Forderungen.

Wird in Deutschland ein Erbschein benötigt?

Ob ein deutscher Erbschein erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Existiert beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag, kann in Deutschland teilweise auch ohne Erbschein ein ausreichender Erbnachweis geführt werden. Insbesondere bei gesetzlicher Erbfolge oder bei komplizierteren internationalen Sachverhalten verlangen Banken und andere Stellen jedoch häufig einen förmlichen Nachweis der Erbenstellung.

Auch wenn der Verstorbene zuletzt in Brasilien lebte, kann in Deutschland ein Nachlassverfahren erforderlich sein.

Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland, richtet sich die örtliche Zuständigkeit zunächst nach seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Besteht auch danach keine Zuständigkeit, ist bei deutschen Erblassern oder bei in Deutschland befindlichem Nachlass grundsätzlich das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig; dieses kann die Sache unter bestimmten Voraussetzungen an ein anderes Nachlassgericht verweisen.

Gerade bei einem Nachlass, der sich auf Deutschland und Brasilien verteilt, sollte deshalb geprüft werden, welcher Erbnachweis für die deutschen Vermögenswerte tatsächlich benötigt wird.

Welche Unterlagen werden in Deutschland benötigt?

Je nach Fall können insbesondere erforderlich sein:

  • die brasilianische Sterbeurkunde,

  • Geburts- und Heiratsurkunden,

  • Testamente oder sonstige letztwillige Verfügungen,

  • Angaben zu Ehegatten und Kindern,

  • brasilianische Nachlassunterlagen sowie

...jeweils mit sog. Haager Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Für unsere Mandanten übernehmen wir die Dokumentenbeschaffung direkt vor Ort und führen das Erbscheinsverfahren in Deutschland vollständig durch.

3. Nachlassabwicklung in Brasilien

Befinden sich Vermögenswerte in Brasilien, muss dort ebenfalls ein Nachlassverfahren durchgeführt werden.

Das zentrale Verfahren heißt in Brasilien Inventário. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein gerichtliches Verfahren. Sind keine Schutzbedürftigen involviert und sind sich alle Erben über die Verteilung des Nachlasses einig, kann das Verfahren teilweise auch vor einem Notar durchgeführt werden (hierzu sogleich).

Über das Inventário werden die Nachlassgegenstände festgestellt, die Erben und ihre jeweiligen Rechte bestimmt, die Erbschaftssteuer abgewickelt und die Vermögenswerte anschließend formell auf die Erben übertragen. Einen anderen Weg für Umschreibungen von Konten, Fahrzeugen, Immobilien oder Gesellschaften gibt es grundsätzlich nicht.

Insbesondere ein deutscher Erbschein ersetzt dieses Verfahren nicht.

Gerichtliches oder außergerichtliches Inventário?

Das brasilianische Recht kennt sowohl das gerichtliche inventário judicial als auch eine außergerichtliche Abwicklung durch notarielle Urkunde, das sogenannte inventário extrajudicial.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die außergerichtliche Variante erheblich einfacher sein. Das brasilianische Verfahrensrecht ermöglicht eine notarielle Nachlassabwicklung insbesondere bei einvernehmlicher Auseinandersetzung. Die Beteiligten müssen dabei anwaltlich vertreten sein.

Die Möglichkeiten des außergerichtlichen Inventário wurden in den vergangenen Jahren zudem erweitert. Seit der Änderung der einschlägigen CNJ-Regelungen im Jahr 2024 kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei minderjährigen oder geschäftsunfähigen Beteiligten sowie trotz eines vorhandenen Testaments eine notarielle Abwicklung möglich sein. Dafür gelten allerdings besondere Anforderungen, etwa eine Beteiligung des Ministério Público bei Minderjährigen oder eine vorherige gerichtliche Behandlung eines Testaments.

Ob ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren sinnvoll und möglich ist, sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Was geschieht mit einer Immobilie in Brasilien?

Besonders häufig besteht der brasilianische Nachlass aus einer Wohnung oder einem Haus.

Hier reicht es nicht aus, dass die Kinder in Deutschland einen Erbschein erhalten. Die Immobilie muss im brasilianischen Nachlassverfahren berücksichtigt und die Rechtsnachfolge anschließend gegenüber dem zuständigen Registro de Imóveis vollzogen werden.

Soll die Immobilie anschließend verkauft werden, sollten Inventário und geplanter Verkauf von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.

Was passiert mit brasilianischen Bankkonten?

Auch Bankguthaben werden grundsätzlich im Rahmen des brasilianischen Inventário berücksichtigt.

Die Erben können daher regelmäßig nicht allein mit einer deutschen Sterbeurkunde oder einem deutschen Erbschein zur brasilianischen Bank gehen und die Auszahlung des Guthabens verlangen.

Die notarielle Inventário-Urkunde kann nach den brasilianischen Vorschriften unmittelbar Grundlage für die Freigabe von bei Finanzinstituten hinterlegten Beträgen sein.

Müssen die Erben persönlich nach Brasilien reisen?

Nein, dies ist in aller Regel nicht erforderlich. Wir übernehmen die vollständige Nachlassabwicklung und -auf Wunsch- auch die Nachlassliquidierung für Sie.

Erforderlich ist in diesem Fall meist eine notarielle Vollmacht, die wir vorbereiten und Ihnen bzw. einem Notariat Ihrer Wahl zur Verfügung stellen.

4. Erbschaftsteuer in Deutschland und Brasilien

Die steuerliche Behandlung muss getrennt von der eigentlichen Erbfolge betrachtet werden.

Dass ein Elternteil in Brasilien gelebt hat und dort verstorben ist, bedeutet insbesondere nicht automatisch, dass in Deutschland keine Erbschaftsteuer entsteht.

Wann fällt deutsche Erbschaftsteuer an?

Ob in einem deutsch-brasilianischen Erbfall deutsche Erbschaftsteuer anfällt, hängt insbesondere davon ab,

  • wo der Erblasser und der Erbe ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und

  • wo sich das geerbte Vermögen befindet.

Eine unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht besteht grundsätzlich dann, wenn entweder der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Erbe im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer als „Inländer“ im Sinne des Erbschaftsteuerrechts gilt.

In diesem Fall unterliegt grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer. Das kann daher auch Vermögen in Brasilien erfassen, beispielsweise eine brasilianische Immobilie oder Bankguthaben.

Auch deutsche Staatsangehörige können nach einem Wegzug aus Deutschland noch für einen gewissen Zeitraum als Inländer gelten. Grundsätzlich gilt dies, wenn sie sich noch nicht länger als fünf Jahre dauerhaft im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu unterhalten.

Sind dagegen weder der Erblasser noch der Erbe Inländer, kann dennoch eine sogenannte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bestehen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wo und in welcher Form das Vermögen belegen ist.

Zur deutschen Erbschaftsteuer kann dann insbesondere in Deutschland belegener Grundbesitz, bestimmtes deutsches Betriebsvermögen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft herangezogen werden.

Die Belegenheit des Vermögens spielt daher insbesondere bei Erbfällen eine wichtige Rolle, bei denen sowohl der Erblasser als auch die Erben dauerhaft in Brasilien leben.

Für Kinder gilt bei unbeschränkter Steuerpflicht grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Bei lediglich beschränkter Steuerpflicht gelten Besonderheiten hinsichtlich der Berechnung des Freibetrags.

Brasilianische Erbschaftsteuer: ITCMD

Auch Brasilien erhebt auf Erwerbe von Todes wegen eine Steuer. Diese heißt ITCMD – Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação.

Anders als die deutsche Erbschaftsteuer handelt es sich hierbei nicht um eine einheitliche Bundessteuer. Die Gesetzgebung und Erhebung liegen bei den brasilianischen Bundesstaaten und dem Distrito Federal. Bei Immobilien ist insbesondere der Bundesstaat maßgeblich, in dem sich die Immobilie befindet. Die konkrete Steuerbelastung kann deshalb davon abhängen, ob sich der Nachlass beispielsweise in São Paulo, Rio de Janeiro, Espírito Santo oder einem anderen Bundesstaat befindet. Die Steuersätze haben wir hier aufgeführt.

5. Können Deutschland und Brasilien gleichzeitig Erbschaftsteuer verlangen?

Ja. Bei deutsch-brasilianischen Erbfällen kann es grundsätzlich dazu kommen, dass derselbe Erbfall steuerliche Folgen in beiden Staaten auslöst.

Zwischen Deutschland und Brasilien besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Steuer wirtschaftlich in beiden Staaten vollständig nebeneinander anfällt. Vielmehr ist die Doppelbesteuerungsproblematik über die allgemein gültigen nationalen Normen der beiden Länder zu lösen.

§ 21 ErbStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine im Ausland festgesetzte und gezahlte, der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht automatisch und ist insbesondere vom betroffenen Vermögen und den gesetzlichen Voraussetzungen abhängig.

Wichtig: Die Bemessungsgrundlagen beider Länder für die Festsetzung der Erbschaftssteuer ist unterschiedlich, weswegen es auch bei sorgfältiger Abstimmung der jeweiligen Steuererklärungen zu Doppelbelastungen kommen kann.

Ebenfalls wichtig: Der Erbfall ist den deutschen Finanzbehörden innerhalb einer Frist von 3 Monaten anzeigen (das ist noch keine Steuererklärung!). Das gilt auch dann, wenn sich der Nachlass ausschließlich in Brasilien befindet und das dortige Nachlassverfahren nicht abgeschlossen ist.

6. Unterstützung bei deutsch-brasilianischen Erbfällen

Deutsch-brasilianische Erbfälle sind deutlich komplexer als rein nationale Nachlassangelegenheiten. Neben der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, müssen regelmäßig auch die Nachlassabwicklung in beiden Staaten, steuerliche Folgen und die Anerkennung oder Beschaffung von Urkunden koordiniert werden.

Wir unterstützen Erben und Angehörige insbesondere bei:

  • der rechtlichen Einordnung deutsch-brasilianischer Erbfälle,

  • der Nachlassabwicklung in Deutschland und Brasilien,

  • der Beantragung von Erbscheinen und anderen Nachweisen,

  • der Beschaffung und Prüfung brasilianischer Urkunden,

  • der Koordination mit brasilianischen Rechtsanwälten, Notariaten und Behörden,

  • der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen,

  • der Prüfung deutscher und brasilianischer Erbschaftsteuerfragen sowie

  • der grenzüberschreitenden Abwicklung von Immobilien, Bankguthaben und sonstigem Nachlassvermögen.

Bei Vermögen in beiden Ländern raten wir dringend dazu, die deutsche und die brasilianische Seite von Beginn an aufeinander abzustimmen. So lassen sich unnötige Doppelarbeit, widersprüchliche Verfahren und vermeidbare steuerliche Nachteile häufig verhindern.

Dieser Artikel ist in ähnlicher Form auf Anwalt.de erschienen.

Weiter
Weiter

Immobilienkauf in Brasilien – die 3 großen Fehler