Schreckgespenst União Estável

Warum unverheiratete Paare in Brasilien plötzlich wie Ehegatten behandelt werden – mit gravierenden Folgen für Güterstand und Erbrecht

Wer als Deutscher längere Zeit in Brasilien lebt, dort eine Beziehung führt oder gemeinsam Vermögen aufbaut, stößt früher oder später auf einen Begriff, der in der Praxis immer wieder für böse Überraschungen sorgt:

Die União Estável.

Viele Mandanten hören davon erst dann, wenn bereits ein Todesfall eingetreten ist oder es zur Trennung kommt – und plötzlich jemand als quasi-Ehegatte auftritt, obwohl es nie eine Hochzeit gab.

Was erst einmal nur befremdlich klingt, ist in Wahrheit eines der größten rechtlichen Risiken im deutsch-brasilianischen Kontext.

Was ist eine União Estável überhaupt?

Die União Estável ist eine im brasilianischen Recht anerkannte eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Sie ist geregelt in:

  • Art. 1.723 Código Civil

Danach liegt eine União Estável vor, wenn zwei Personen

  • dauerhaft zusammenleben,

  • in einer öffentlichen Beziehung,

  • mit dem Ziel der Familiengründung (intuito de constituir família).

Eine Eheschließung ist dafür nicht erforderlich.

Es handelt sich also nicht um eine „wilde Ehe“ im deutschen Sinne, sondern um ein vollwertiges familienrechtliches Institut.

Das Gefährliche: Sie entsteht auch ohne Vertrag oder Registrierung

Der größte Irrtum deutscher Staatsangehöriger:

„Wir haben doch nichts unterschrieben.“

Das spielt keine Rolle.

Eine União Estável kann entstehen:

  • ohne Vertrag

  • ohne notarielle Erklärung

  • ohne Registrierung

  • sogar gegen den Willen eines Partners

Gerichte prüfen lediglich die tatsächlichen Lebensumstände, zum Beispiel:

  • gemeinsamer Haushalt

  • gemeinsame Reisen

  • gemeinsames Auftreten nach außen

  • finanzielle Verflechtungen

  • gegenseitige Versorgung

  • Aussagen von Freunden und Familie

  • WhatsApp-Nachrichten oder Social-Media-Beiträge

In der Praxis reichen oft bereits:

  • gemeinsames Wohnen

  • gemeinsame Urlaube

  • eine gewisse zeitliche Dauer

Eine feste Mindestdauer gibt es nicht.

Warum das für Deutsche besonders gefährlich ist

Aus deutscher Sicht gilt häufig:

„Wir sind nicht verheiratet – also hat mein Partner keine Rechte.“

Genau das ist in Brasilien falsch.

Die União Estável ist nach einer Grundsatzentscheidung des brasilianischen Verfassungsgerichts rechtlich der Ehe weitgehend gleichgestellt.

Das betrifft insbesondere den Güterstand und das Erbrecht

Auswirkungen auf den Güterstand

Besteht keine ausdrückliche Vereinbarung, gilt in der Regel automatisch die Comunhão Parcial de Bens.

Das bedeutet:

  • Alles Vermögen, das während der Beziehung erworben wird, gilt als gemeinschaftlich.

  • Dabei ist völlig unerheblich:

    • auf wessen Namen das Konto läuft

    • wer im Grundbuch steht

    • wer bezahlt hat

Der Partner erhält regelmäßig:

  • 50 % Meação (hälftiges Miteigentum)

Noch bevor überhaupt über Erben gesprochen wird.

Auswirkungen auf das Erbrecht

Besonders gravierend sind die erbrechtlichen Folgen.

Der Partner aus einer União Estável kann:

  • neben Kindern erben

  • neben Eltern erben

  • unter Umständen alleiniger Erbe werden und andere Verwandte von der Erbfolge ausschließen.

Das führt in der Praxis häufig zu Situationen wie:

„Die Kinder aus erster Ehe müssen plötzlich mit der neuen Lebensgefährtin erben – obwohl nie eine Ehe bestand.“

Oder:

„Die Immobilie fällt zur Hälfte an die Lebensgefährtin, obwohl sie nie im Grundbuch stand.“

Typische Praxisfälle

In der anwaltlichen Praxis treten immer wieder dieselben Konstellationen auf:

  • Deutscher lebt mehrere Jahre in Brasilien mit Partnerin zusammen

  • Immobilie wird während der Beziehung erworben

  • kein Ehevertrag

  • kein Testament

  • kein schriftlicher Ausschluss der União Estável

Nach dem Todesfall:

  • die Partnerin beansprucht Meação

  • zusätzlich Erbquote

  • deutsche Kinder sind überrascht und rechtlich oft chancenlos

“Aber wir wollten das doch gar nicht“

Juristisch leider irrelevant.

Die União Estável entsteht nicht durch Willenserklärung, sondern durch Lebensrealität.

Gerichte fragen nicht:

„Was wollten Sie?“

sondern:

„Wie haben Sie gelebt?“

Das macht sie aus deutscher Sicht so überraschend.

Kann man sich davor schützen?

Ja – aber nur aktiv.

Mögliche Instrumente sind insbesondere:

a) Notarieller Vertrag über União Estável

Darin kann geregelt werden:

  • ob überhaupt eine União Estável bestehen soll

  • welcher Güterstand gelten soll

  • Ausschluss der gesetzlichen Vermögensgemeinschaft

b) Vertraglicher Ausschluss

Ein sogenannter:

  • Contrato de convivência

kann ausdrücklich festhalten, dass keine familienrechtliche Gemeinschaft gewollt ist.

c) Testament

Ein Testament allein reicht häufig nicht, da Pflichtanteile und Meação (ähnelt dem deutschen Zugewinnausgleich) vorgelagert sind – es ist aber dennoch höchst ratsam, da ein gewisser Spielraum dennoch besteht.

Fazit: União Estável ist kein Randthema – sondern ein zentrales Risiko für die Nachlassplanung.

Für deutsche Staatsangehörige mit Brasilienbezug gilt:

Wer in Brasilien lebt, liebt oder investiert, ohne sich mit der União Estável zu befassen, spielt rechtlich russisches Roulette.

Sie kann:

  • automatisch entstehen

  • erhebliche Vermögensverschiebungen auslösen

  • Nachlassplanungen vollständig zerstören

  • zu jahrelangen Nachlassverfahren (inventários) führen

Gerade im internationalen Erbrecht ist sie eines der am häufigsten unterschätzten Risiken überhaupt.

Empfehlung:
Bei längeren Beziehungen, Immobilienerwerb oder dauerhaftem Aufenthalt in Brasilien sollte frühzeitig geprüft werden:

  • ob bereits eine União Estável vorliegen könnte

  • welche güterrechtlichen Folgen drohen

  • wie eine saubere rechtliche Struktur geschaffen werden kann

Denn:
Was zu Lebzeiten nicht geregelt wird, entscheidet später das brasilianische Familiengericht.

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