Schreckgespenst União Estável
Warum unverheiratete Paare in Brasilien plötzlich wie Ehegatten behandelt werden – mit gravierenden Folgen für Güterstand und Erbrecht
Wer als Deutscher längere Zeit in Brasilien lebt, dort eine Beziehung führt oder gemeinsam Vermögen aufbaut, stößt früher oder später auf einen Begriff, der in der Praxis immer wieder für böse Überraschungen sorgt:
Die União Estável.
Viele Mandanten hören davon erst dann, wenn bereits ein Todesfall eingetreten ist oder es zur Trennung kommt – und plötzlich jemand als quasi-Ehegatte auftritt, obwohl es nie eine Hochzeit gab.
Was erst einmal nur befremdlich klingt, ist in Wahrheit eines der größten rechtlichen Risiken im deutsch-brasilianischen Kontext.
Was ist eine União Estável überhaupt?
Die União Estável ist eine im brasilianischen Recht anerkannte eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Sie ist geregelt in:
Art. 1.723 Código Civil
Danach liegt eine União Estável vor, wenn zwei Personen
dauerhaft zusammenleben,
in einer öffentlichen Beziehung,
mit dem Ziel der Familiengründung (intuito de constituir família).
Eine Eheschließung ist dafür nicht erforderlich.
Es handelt sich also nicht um eine „wilde Ehe“ im deutschen Sinne, sondern um ein vollwertiges familienrechtliches Institut.
Das Gefährliche: Sie entsteht auch ohne Vertrag oder Registrierung
Der größte Irrtum deutscher Staatsangehöriger:
„Wir haben doch nichts unterschrieben.“
Das spielt keine Rolle.
Eine União Estável kann entstehen:
ohne Vertrag
ohne notarielle Erklärung
ohne Registrierung
sogar gegen den Willen eines Partners
Gerichte prüfen lediglich die tatsächlichen Lebensumstände, zum Beispiel:
gemeinsamer Haushalt
gemeinsame Reisen
gemeinsames Auftreten nach außen
finanzielle Verflechtungen
gegenseitige Versorgung
Aussagen von Freunden und Familie
WhatsApp-Nachrichten oder Social-Media-Beiträge
In der Praxis reichen oft bereits:
gemeinsames Wohnen
gemeinsame Urlaube
eine gewisse zeitliche Dauer
Eine feste Mindestdauer gibt es nicht.
Warum das für Deutsche besonders gefährlich ist
Aus deutscher Sicht gilt häufig:
„Wir sind nicht verheiratet – also hat mein Partner keine Rechte.“
Genau das ist in Brasilien falsch.
Die União Estável ist nach einer Grundsatzentscheidung des brasilianischen Verfassungsgerichts rechtlich der Ehe weitgehend gleichgestellt.
Das betrifft insbesondere den Güterstand und das Erbrecht
Auswirkungen auf den Güterstand
Besteht keine ausdrückliche Vereinbarung, gilt in der Regel automatisch die Comunhão Parcial de Bens.
Das bedeutet:
Alles Vermögen, das während der Beziehung erworben wird, gilt als gemeinschaftlich.
Dabei ist völlig unerheblich:
auf wessen Namen das Konto läuft
wer im Grundbuch steht
wer bezahlt hat
Der Partner erhält regelmäßig:
50 % Meação (hälftiges Miteigentum)
Noch bevor überhaupt über Erben gesprochen wird.
Auswirkungen auf das Erbrecht
Besonders gravierend sind die erbrechtlichen Folgen.
Der Partner aus einer União Estável kann:
neben Kindern erben
neben Eltern erben
unter Umständen alleiniger Erbe werden und andere Verwandte von der Erbfolge ausschließen.
Das führt in der Praxis häufig zu Situationen wie:
„Die Kinder aus erster Ehe müssen plötzlich mit der neuen Lebensgefährtin erben – obwohl nie eine Ehe bestand.“
Oder:
„Die Immobilie fällt zur Hälfte an die Lebensgefährtin, obwohl sie nie im Grundbuch stand.“
Typische Praxisfälle
In der anwaltlichen Praxis treten immer wieder dieselben Konstellationen auf:
Deutscher lebt mehrere Jahre in Brasilien mit Partnerin zusammen
Immobilie wird während der Beziehung erworben
kein Ehevertrag
kein Testament
kein schriftlicher Ausschluss der União Estável
Nach dem Todesfall:
die Partnerin beansprucht Meação
zusätzlich Erbquote
deutsche Kinder sind überrascht und rechtlich oft chancenlos
“Aber wir wollten das doch gar nicht“
Juristisch leider irrelevant.
Die União Estável entsteht nicht durch Willenserklärung, sondern durch Lebensrealität.
Gerichte fragen nicht:
„Was wollten Sie?“
sondern:
„Wie haben Sie gelebt?“
Das macht sie aus deutscher Sicht so überraschend.
Kann man sich davor schützen?
Ja – aber nur aktiv.
Mögliche Instrumente sind insbesondere:
a) Notarieller Vertrag über União Estável
Darin kann geregelt werden:
ob überhaupt eine União Estável bestehen soll
welcher Güterstand gelten soll
Ausschluss der gesetzlichen Vermögensgemeinschaft
b) Vertraglicher Ausschluss
Ein sogenannter:
Contrato de convivência
kann ausdrücklich festhalten, dass keine familienrechtliche Gemeinschaft gewollt ist.
c) Testament
Ein Testament allein reicht häufig nicht, da Pflichtanteile und Meação (ähnelt dem deutschen Zugewinnausgleich) vorgelagert sind – es ist aber dennoch höchst ratsam, da ein gewisser Spielraum dennoch besteht.
Fazit: União Estável ist kein Randthema – sondern ein zentrales Risiko für die Nachlassplanung.
Für deutsche Staatsangehörige mit Brasilienbezug gilt:
Wer in Brasilien lebt, liebt oder investiert, ohne sich mit der União Estável zu befassen, spielt rechtlich russisches Roulette.
Sie kann:
automatisch entstehen
erhebliche Vermögensverschiebungen auslösen
Nachlassplanungen vollständig zerstören
zu jahrelangen Nachlassverfahren (inventários) führen
Gerade im internationalen Erbrecht ist sie eines der am häufigsten unterschätzten Risiken überhaupt.
Empfehlung:
Bei längeren Beziehungen, Immobilienerwerb oder dauerhaftem Aufenthalt in Brasilien sollte frühzeitig geprüft werden:
ob bereits eine União Estável vorliegen könnte
welche güterrechtlichen Folgen drohen
wie eine saubere rechtliche Struktur geschaffen werden kann
Denn:
Was zu Lebzeiten nicht geregelt wird, entscheidet später das brasilianische Familiengericht.