In Brasilien geerbt?
Ein Todesfall in der Familie ist stets mit emotionalen Belastungen verbunden. Hinzu treten häufig rechtliche und organisatorische Fragen – insbesondere dann, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte.
Gerade deutschstämmige Familien mit Vermögensbezug zu Brasilien stehen nach einem Todesfall regelmäßig vor der zentralen Frage:
Wie kann ich als Erbe in Deutschland meinen Erbanspruch in Brasilien durchsetzen?
Der folgende Beitrag erläutert Schritt für Schritt, welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, wenn ein Angehöriger in Brasilien verstirbt und die Erben ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Welches Erbrecht gilt – deutsches oder brasilianisches?
Maßgeblich für die Frage des anwendbaren Erbrechts ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Hatte die Erblasserin oder der Erblasser ihren letzten Wohnsitz in Brasilien, findet regelmäßig brasilianisches Erbrecht Anwendung – selbst dann, wenn die verstorbene Person deutsche Staatsangehörige war.
Dies betrifft insbesondere:
die gesetzliche Erbfolge,
Pflichtteils- und Mindestbeteiligungsrechte,
sowie die gesamte Nachlassabwicklung.
Ein in Deutschland errichtetes Testament kann im Einzelfall dennoch wirksam sein, muss jedoch nach brasilianischem Recht anerkannt werden. Ob dies möglich ist, hängt von Form, Inhalt und Zeitpunkt der Testamentserrichtung ab.
Wie wird der Nachlass in Brasilien abgewickelt?
Die Nachlassabwicklung erfolgt in Brasilien im sogenannten Inventarverfahren („Inventário“).
Dabei handelt es sich um ein formelles Verfahren zur:
Feststellung der Erben,
Ermittlung des Nachlassvermögens,
Begleichung von Steuern und Verbindlichkeiten,
und abschließenden Übertragung des Vermögens auf die Erben.
Es bestehen zwei Verfahrensarten:
Gerichtliches Inventarverfahren
– erforderlich bei Streit unter den Erben, bei minderjährigen Beteiligten oder komplexen Nachlässen.
Notarielles Inventarverfahren
– möglich bei Einigkeit aller volljährigen Erben.
Wichtig:
Ohne ein abgeschlossenes Inventarverfahren können in der Regel keine Immobilien umgeschrieben, keine Konten freigegeben und keine Gelder ausgezahlt werden.
Wer führt das Verfahren – und in welcher Sprache?
Für die Nachlassabwicklung werden in der Regel benötigt:
eine brasilianische Rechtsanwältin oder ein brasilianischer Rechtsanwalt,
gegebenenfalls ein gerichtlich eingesetzter Nachlassverwalter,
sowie eine in Brasilien wirksame notarielle Vollmacht („Procuração Pública“).
Das gesamte Verfahren – einschließlich aller Schriftsätze, Urkunden und Behördenkommunikation – erfolgt ausschließlich in portugiesischer Sprache.
Zudem ist zu beachten:
Das Inventarverfahren muss grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Todesfall eingeleitet werden, andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder und steuerliche Zuschläge.
Welche Unterlagen müssen aus Deutschland beigebracht werden?
Abhängig von der konkreten Familiensituation sind regelmäßig erforderlich:
internationale Geburtsurkunden oder beglaubigte Übersetzungen,
Nachweise der Verwandtschaft (z. B. Personenstandsurkunden),
Sterbeurkunde der verstorbenen Person,
gegebenenfalls ein Testament,
ggfs. Meldebescheinigung
notarielle Vollmacht zur Vertretung in Brasilien
Diese Unterlagen müssen in der Regel:
mit einer Haager Apostille versehen
und durch vereidigte Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um Verzögerungen im brasilianischen Verfahren zu vermeiden.
Wann erfolgt die Auszahlung oder Übertragung des Erbes?
Nach Abschluss des Inventarverfahrens erfolgt die Freigabe des Nachlasses. Dies umfasst typischerweise:
die Umschreibung von Immobilien im brasilianischen Grundbuch,
die Auszahlung von Bankguthaben,
die Übertragung sonstiger Vermögenswerte oder Forderungen.
Zu beachten ist, dass Auslandsüberweisungen aus Brasilien strengen devisenrechtlichen Vorgaben unterliegen. Häufig ist:
die Eröffnung eines brasilianischen Bankkontos erforderlich,
oder die Einschaltung eines spezialisierten Devisendienstleisters notwendig.
Auch dieser Schritt sollte frühzeitig geplant werden.
Muss das Erbe in Deutschland versteuert werden?
In den meisten Fällen. Nach deutschem Erbschaftsteuerrecht unterliegt grundsätzlich auch im Ausland belegenes Vermögen der deutschen Besteuerung, sofern der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
In Brasilien fällt zusätzlich die Erbschaftsteuer ITCMD an, deren Höhe je nach Bundesstaat regelmäßig zwischen 4 % und 8 % liegt.
Eine Doppelbesteuerung kann jedoch häufig vermieden werden, da:
die in Brasilien gezahlte Erbschaftsteuer
unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird.
Die steuerliche Koordination beider Länder ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Fazit: Internationale Erbfälle erfordern klare Struktur und Erfahrung
Eine Erbschaft in Brasilien lässt sich auch aus Deutschland heraus vollständig abwickeln – sofern frühzeitig die richtigen rechtlichen und organisatorischen Schritte eingeleitet werden.
Unkoordinierte Einzelmaßnahmen führen hingegen häufig zu erheblichen Verzögerungen, Mehrkosten und steuerlichen Risiken.
Mit professioneller Begleitung kann das gesamte Verfahren – einschließlich Vollmachten, Übersetzungen, Inventar, Vermögensübertragung und steuerlicher Deklaration – rechtssicher aus Deutschland gesteuert werden, ohne dass eine persönliche Reise nach Brasilien erforderlich ist.
Sie haben in Brasilien geerbt und wissen nicht, wo Sie beginnen sollen?
Ich unterstütze Sie gern bei:
der rechtlichen Einordnung des Erbfalls,
der Koordination mit brasilianischen Anwälten und Notaren,
der Erstellung und Organisation aller erforderlichen Vollmachten,
der steuerlichen Abstimmung zwischen Deutschland und Brasilien,
sowie der vollständigen Nachlassabwicklung.
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