Erbschaftssteuer in Deutschland für Brasilianer
Viele in Deutschland lebende Brasilianer gehen davon aus, dass eine Erbschaft aus Brasilien ausschließlich dort steuerlich relevant ist. Schließlich befinden sich die Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland, und in Brasilien wird mit dem ITCMD bereits eine Erbschaftsteuer erhoben.
Diese Annahme ist jedoch in fast allen Fällen unzutreffend und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Tatsächlich gilt: Wer in Deutschland lebt und aus Brasilien erbt, muss die Erbschaft auch dem deutschen Finanzamt anzeigen. Ob am Ende tatsächlich deutsche Erbschaftsteuer anfällt, ist eine zweite Frage , die Anzeigepflicht besteht immer.
Deutsche Steuerpflicht trotz Auslandsvermögens
Nach deutschem Erbschaftsteuerrecht unterliegt eine Erbschaft der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Entscheidend ist also nicht, wo sich das Vermögen befindet, sondern wo die beteiligten Personen steuerlich verortet sind.
Lebt der Erbe in Deutschland, erfasst das deutsche Steuerrecht grundsätzlich das gesamte Weltvermögen. Dazu zählen auch:
Immobilien in Brasilien
brasilianische Bankguthaben
Unternehmensanteile oder Beteiligungen
sonstige Vermögenswerte im Ausland
Der Umstand, dass das Vermögen ausschließlich in Brasilien belegen ist, schützt daher nicht vor einer deutschen Erbschaftsteuerpflicht.
Verpflichtende Anzeige beim Finanzamt
Unabhängig davon, ob letztlich Steuer anfällt, besteht eine gesetzliche Pflicht, den Erwerb von Todes wegen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen deutschen Finanzamt anzuzeigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Erbe vom Erbfall und von seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt.
Diese Pflicht wird in der Praxis häufig unterschätzt. Sie besteht auch dann, wenn:
die Erbschaft in Brasilien noch nicht vollständig abgewickelt wurde,
dort ITCMD gezahlt worden ist,
oder der Erbe davon ausgeht, dass deutsche Freibeträge ausreichen.
Nicht der Erbe entscheidet, ob eine Erklärung erforderlich ist, sondern das Finanzamt. Die unterlassene Anzeige ist daher kein „formaler Fehler“, sondern kann rechtlich relevant werden.
Keine automatische Vermeidung der Doppelbesteuerung
Zwischen Deutschland und Brasilien existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. Das bedeutet, dass beide Staaten ihr jeweiliges Erbschaftsteuerrecht unabhängig voneinander anwenden dürfen.
Zwar sieht das deutsche Recht Möglichkeiten zur Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern vor, diese greifen jedoch nicht automatisch. In der Praxis kommt es häufig zu Problemen, etwa weil:
brasilianische Steuerwerte nicht als maßgeblich anerkannt werden,
das deutsche Finanzamt eigene, oft höhere Verkehrswerte ansetzt,
ergänzende Gutachten verlangt werden.
Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen führt dies nicht selten zu einer zusätzlichen deutschen Steuerbelastung, mit der viele Betroffene nicht gerechnet haben.
Hohe Risiken bei unterlassener Meldung
Besonders problematisch ist es, wenn die Erbschaft in Deutschland gar nicht angezeigt wird. Das geschieht häufig aus Unkenntnis, ist rechtlich jedoch hochriskant.
Je nach Fall drohen:
Nachforderung der Erbschaftsteuer,
Zinsen in erheblicher Höhe,
ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen,
in gravierenden Fällen sogar Gefängnisstrafen.
Die Annahme, dass Auslandsvermögen „unentdeckt“ bleibt, erweist sich in der Praxis immer häufiger als trügerisch. Finanzämter erhalten Informationen unter anderem über Banken, Nachlassverfahren oder internationale Amtshilfe – selbst Jahre nach dem Erbfall.
Fazit
Wer in Deutschland lebt und Vermögen aus Brasilien erbt, sollte frühzeitig klären lassen, ob und in welchem Umfang eine deutsche Erklärungspflicht und Steuerpflicht besteht. Eine rechtzeitige Anzeige beim Finanzamt ist dabei immer der richtige erste Schritt – auch dann, wenn sich am Ende keine Steuer ergibt.
Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung helfen, Fehler zu vermeiden, Gestaltungsspielräume zu nutzen und unnötige Risiken zu verhindern.