Deutsch-Brasilianische Erbfälle – 5 typische Fehler
Erbfälle mit Bezug zu Deutschland und Brasilien sind rechtlich anspruchsvoll. Unterschiedliche Erbrechtsordnungen, abweichende Formvorschriften, Sprachbarrieren sowie kulturelle Besonderheiten führen in der Praxis häufig dazu, dass Nachlassverfahren erheblich verzögert werden oder erbrechtliche Ansprüche ganz verloren gehen.
Wer sich frühzeitig informiert und fachkundig beraten lässt, kann jedoch viele der typischen Risiken vermeiden. Nachfolgend finden Sie die 5 häufigsten Fehlerquellen aus der Praxis internationaler Erbfälle mit Brasilienbezug.
1. Unterschiedliche gesetzliche Erbfolgen werden verkannt
Sowohl das deutsche als auch das brasilianische Recht kennen eine gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsregelungen – diese unterscheiden sich jedoch erheblich im Detail.
Besonders relevant ist unter anderem:
In Brasilien erbt der Ehepartner bei gesetzlichem Güterstand grundsätzlich neben den Kindern mit.
Die genaue Erbquote hängt davon ab, ob Vermögen als Eigengut oder als gemeinschaftliches Vermögen einzuordnen ist.
Enterbungen sind zwar möglich, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Grenzen und häufig gerichtlicher Kontrolle.
Hinweis:
Vor jeder Entscheidung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sollte sorgfältig geprüft werden, welches nationale Erbrecht tatsächlich Anwendung findet.
2. Fehlannahmen zur Wirksamkeit von Testamenten
Ein in Deutschland errichtetes Testament ist nicht automatisch auch in Brasilien wirksam.
Das brasilianische Recht kennt eigene Formvorschriften, insbesondere:
notarielle Testamente mit Zeugen,
besondere Formerfordernisse bei privatschriftlichen Testamenten,
Einschränkungen bei Pflichtteilsrechten.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Testamente zwar juristisch formuliert sind, jedoch in Brasilien nicht anerkannt werden können.
Empfehlung:
Sinnvoll kann ein internationales Testament nach der Haager Testamentskonvention sein. In vielen Fällen ist jedoch eine abgestimmte Doppeltestamentslösung (ein Testament pro Land mit gegenseitigen Verweisen) rechtlich sicherer.
Als Erbe sollten Sie die Wirksamkeit eines vorhandenen Testaments stets fachlich überprüfen lassen.
3. Brasilianische Immobilien werden unzureichend erfasst
Immobilien in Brasilien unterliegen zwingend dem brasilianischen Nachlassverfahren. Eine Übertragung über deutsche Urkunden oder Gerichte ist nicht möglich.
Häufige Probleme in der Praxis:
fehlende oder veraltete Grundbucheinträge,
nie vollständig registrierte Immobilien,
Abweichungen zwischen Besitz, Nutzung und formellem Eigentum.
Wichtig:
Maßgeblich ist ausschließlich der Eintrag im zuständigen „Registro de Imóveis“. Fehlt dieser oder ist er fehlerhaft, kann die Immobilie unter Umständen nicht vererbt oder übertragen werden, bis eine Klärung erfolgt.
4. Ungeeignete oder erloschene Vollmachten
Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft Vollmachten des Erblassers. Die in Deutschland verbreitete Vollmacht über den Tod hinaus gibt es in Brasilien so nicht.
Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Sie kann daher nicht zur Nachlassabwicklung verwendet werden.
Selbst zu Lebzeiten werden deutsche Vollmachten in Brasilien nur anerkannt, wenn sie notariell beurkundet, apostilliert und vereidigt übersetzt wurden – und selbst dann häufig nur eingeschränkt.
Nach dem Todesfall ist daher regelmäßig die Einleitung eines brasilianischen Inventarverfahrens erforderlich.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass dieses Verfahren grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Todesfall beantragt werden muss. Andernfalls drohen Ordnungsgelder und steuerliche Zuschläge.
5. Steuerliche Folgen werden unterschätzt
Auch steuerlich bergen deutsch-brasilianische Erbfälle erhebliche Risiken:
Brasilien erhebt eine Erbschaftsteuer (ITCMD) von bis zu 8 %, abhängig vom Bundesstaat.
In Deutschland unterliegt der Erwerb ebenfalls der Erbschaftsteuer – abhängig von Freibeträgen und Verwandtschaftsgrad.
Ein Erbschaftsteuerabkommen zwischen Deutschland und Brasilien existiert nicht.
Damit besteht grundsätzlich das Risiko einer Doppelbesteuerung, auch wenn in vielen Fällen Anrechnungsmöglichkeiten bestehen.
Empfehlung:
Die steuerlichen Auswirkungen sollten so früh wie möglich berechnet und strukturiert geplant werden. Durch rechtzeitige Gestaltung lassen sich häufig erhebliche Steuerbelastungen vermeiden.
Fazit: Internationale Erbfälle erfordern spezialisierte Beratung
Erbfälle mit Bezug zu Brasilien lassen sich rechtssicher bewältigen – erfordern jedoch fundierte Kenntnisse beider Rechtsordnungen sowie Erfahrung im internationalen Nachlassrecht.
Wer sich erst nach Eintritt des Erbfalls mit den rechtlichen Besonderheiten befasst, riskiert unnötige Verzögerungen, finanzielle Nachteile und langwierige Verfahren.
Eine frühzeitige, koordinierte Beratung ist daher entscheidend.
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Dieser Artikel ist in ähnlicher Form auf Anwalt.de erschienen.