Erbausschlagung in Brasilien
Unterschiede, Voraussetzungen und typische Risiken
In deutsch-brasilianischen Erbfällen stellt sich für Erben häufig die Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Die Nachlassabwicklung in Brasilien ist regelmäßig zeitaufwendig, formell anspruchsvoll und ohne rechtliche Begleitung kaum zu bewältigen.
Während die Erbausschlagung im deutschen Recht ein etabliertes Instrument zur Haftungsbegrenzung darstellt, gelten im brasilianischen Erbrecht teilweise grundlegend andere Regelungen. Fehlannahmen können erhebliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Erbausschlagung nach brasilianischem Recht, erläutert die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Recht und weist auf typische Praxisrisiken hin.
Grundsatz des brasilianischen Erbrechts: Annahme als Regelfall
Nach brasilianischem Erbrecht gilt der Grundsatz der automatischen Gesamtrechtsnachfolge:
Mit dem Tod des Erblassers geht der Nachlass unmittelbar auf die Erben über.
Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.
Der Erbe wird damit automatisch Rechtsnachfolger – unabhängig davon, ob er bereits Kenntnis vom Umfang des Nachlasses hat.
Die Ausschlagung der Erbschaft (renúncia da herança) stellt demgegenüber die Ausnahme dar und ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Form der Erbausschlagung in Brasilien (renúncia da herança)
a) Zwingende Formvorschriften
Eine wirksame Ausschlagung ist ausschließlich möglich durch:
eine öffentliche notarielle Urkunde (escritura pública), oder
eine ausdrückliche Erklärung im gerichtlichen Inventarverfahren (inventário judicial).
Formlose Erklärungen, privatschriftliche Dokumente, E-Mails oder bloßes Untätigbleiben entfalten keinerlei rechtliche Wirkung.
b) Unbedingtheit der Ausschlagung
Die Ausschlagung muss zwingend:
endgültig,
unwiderruflich und
ohne Bedingungen oder Gegenleistungen
erfolgen.
Eine sogenannte „Ausschlagung zugunsten einer bestimmten Person“ stellt nach brasilianischem Recht häufig keine echte Ausschlagung, sondern eine Übertragung des Erbanteils dar. Diese kann als Schenkung qualifiziert werden und entsprechende steuerliche Folgen auslösen.
Keine gesetzliche Ausschlagungsfrist – aber erhebliche Risiken
Anders als das deutsche Recht (§ 1944 BGB) kennt das brasilianische Erbrecht keine feste Ausschlagungsfrist von beispielsweise sechs Wochen.
Dies bedeutet jedoch keine zeitliche Beliebigkeit.
Denn jede Handlung, die als konkludente Annahme gewertet wird – etwa:
Verfügung über Nachlassgegenstände,
Nutzung von Bankkonten,
Zustimmung zum Verkauf von Vermögenswerten,
Entgegennahme von Nachlassgeldern,
kann eine spätere Ausschlagung endgültig ausschließen.
Gerade in der Anfangsphase eines Erbfalls ist daher besondere Zurückhaltung geboten. Bereits scheinbar notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses sollten vorab anwaltlich geprüft werden.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht besteht in der Haftung:
Nach brasilianischem Recht haftet der Erbe grundsätzlich nur mit dem Nachlass, nicht mit seinem Privatvermögen.
In der Praxis hängt die Durchsetzung dieses Haftungsprinzips jedoch maßgeblich davon ab, dass:
der Nachlass strikt vom Eigenvermögen getrennt bleibt und
das Inventarverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Bei faktischer Vermischung der Vermögensmassen können erhebliche Haftungsrisiken entstehen.
Die Erbausschlagung ist daher nicht automatisch erforderlich, um eine persönliche Haftung zu vermeiden, kann im Einzelfall jedoch sinnvoll oder sogar geboten sein.
Steuerliche Aspekte: ITCMD und Ausschlagung
Die brasilianische Erbschaft- und Schenkungsteuer (ITCMD) wird auf Ebene der Bundesstaaten erhoben.
Dabei gilt:
Eine echte Ausschlagung (renúncia pura e simples) löst keine ITCMD aus.
Eine Ausschlagung zugunsten einer bestimmten Person wird hingegen regelmäßig als steuerpflichtige Vermögensübertragung behandelt.
In internationalen Sachverhalten besteht zusätzlich das Risiko, dass Deutschland dieselben Vorgänge steuerlich anders qualifiziert, wodurch Doppelbesteuerungsprobleme entstehen können.
Fazit und Praxishinweis
Die Erbausschlagung im brasilianischen Recht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Modell. Fehlende Form, unbedachte Handlungen oder steuerlich falsch verstandene Ausschlagungen können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Empfehlung:
In deutsch-brasilianischen Erbfällen sollte vor jeder Erklärung oder Verfügung eine abgestimmte rechtliche und steuerliche Prüfung erfolgen – unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.
Dieser Artikel ist in ähnlicher Form auf Anwalt.de erschienen.